Unter dem Titel
"Shopping in Lübeck.
Wie attraktiv ist der innerstädtische Handel
oder was ist der Reiz an Einkaufszentren?"
lud die CDU Bürgerschaftsfraktion im Rahmen ihres Rathausforums zu einer Podiumsdiskussion ein.
In der Einladung hieß es: "Wir wollen die Frage erörtern, wie die Hansestadt als Oberzentrum den Einzelhandel unterstützen kann. Was für eine Verkehrsanbindung benötigt der Einzelhandel? Ist eine Sortimentsliste für Lübeck Protektionismus oder noch zeitgemäß?"
Als Podiumsgäste waren eingeladen:
Moderation: Oliver Prieur, CDU Fraktionsvorsitzender
Das Resümee aus Sicht des CDU Fraktionsvorsitzenden Oliver Prieur ist im Wortlaut nachzulesen auf der Internetseite der CDU Bürgerschaftsfraktion Lübeck HIER
In erster Linie ist deutlich geworden, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion eine sehr eigene Wahrnehmung zu den Inhalten und der Bedeutung der Ergebnisse des unter großer Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeiteten Rahmenplans LÜBECK überMORGEN hat. Das mag möglicherweise daran liegen, dass sich die Vertreter der CDU-Bürgerschaftsfraktion selbst weitgehend aus dem Beteiligungsprozess herausgehalten hatten.
Realitätsfremd ist die Aussage, es gebe kein aktives Miteinander der unterschiedlichen Standorte und Einzelhandelszentren. Ganz im Gegenteil. In regelmäßigen Abständen finden sowohl öffentliche Veranstaltungen als auch interne Austausche statt, in die Vertreter aus allen Bereichen der Lübecker Wirtschaft – auch aus der Politik - einbezogen werden. So sie sich diesem Dialog nicht entziehen.
Überhaupt nicht bei der CDU-Bürgerschaftsfraktion angekommen zu sein scheint allerdings eine Kernaussage, die sich wie ein roter Faden durch die Diskussion des CDU-Rathausforums zog: Eine aktive und lebendige Innenstadt auf den Einzelhandel zu reduzieren, ist falsch und greift zu kurz. Im Gegensatz zu einem dezentralen Einkaufszentrum, dessen originäre Aufgabe darin besteht, die Funktion Einkaufen zu bedienen – nicht mehr und nicht weniger -, ist die Innenstadt der zentrale Versorgungsstandort und zugleich Mittelpunkt für Kultur, Tourismus, Dienstleistungen, Arbeiten und Wohnen. Diesen Funktionsmix und die dadurch entstehende Urbanität einer Innenstadt zu erhalten und zu befördern, ist in erster Linie Aufgabe der Verwaltung und der Bürgerschaft. Hierfür gibt es klare, gesetzliche Vorschriften. Die Verwaltung hat sich diesbezüglich längst positioniert. Gefordert ist nun also die Bürgerschaft.
...für die Investitionsbereitschaft durch Immobilienbesitzer und Gewerbetreibende. Zitat aus dem aktuellen Kooperationspapier der CDU und SPD zum Punkt „Wirtschaft“: „Es ist Denken und Handeln erforderlich, welches über den Zeitraum von Wahlperioden hinausgeht.“ Es bleibt zu hoffen, dass diese kluge Erkenntnis nicht allein der Feder der SPD-Genossen entsprungen ist. Ein weiteres Statement aus dem Kooperationspapier HIER
Quelle: https://www.cdu-luebeck.de/service/downloads
Das Gros der Teilnehmer am Rathausforum forderte wiederholt und sehr deutlich, sich mit den definierten Zielen aus LÜBECK überMORGEN auseinanderzusetzen: „Keine weiteren standortstärkenden Maßnahmen an dezentralen Handelsstandorten.“ Heißt: Keine Flächenerweiterungen. Keine Zugeständnisse in den Sortiments- und Angebotsgrenzen. Keine Flächenflexibilisierungen. Kein Ärztezentrum. (Mehr zum Prozess LÜBECK überMorgen HIER )
Bis zum Redebeitrag des finanz- und wirtschaftspolitischen CDU-Sprechers Bernhard Simon war nicht klar, wie sich die CDU in Bezug auf die definierten Ziele aus LÜBECK überMORGEN positioniert. So recht aussprechen mochte es niemand. Simon wurde da schon etwas konkreter und fragte, wer das denn alles bezahlen solle? Um den Wirtschaftsstandort Lübeck im Ganzen zu stärken sei es ihm wichtig, jedem Standort die besten Voraussetzungen zu ermöglichen. Das im Nachgang veröffentlichte Prieur-Statement rundet die Sache ab.
Die wiederholte Stärkung eines einzelnen Sonderstandorts, in diesem Fall der CITTI-PARK, wirkt sich darüber hinaus nicht nur auf den Standort Innenstadt aus; sie beeinflusst ebenso weitere dezentrale Sonder- und andere Versorgungsstandorte im Lübecker Stadtgebiet, die in ihrer über Jahrzehnte gewachsenen Struktur nicht beschädigt werden dürfen. Sie alle dienen in ihrer Funktion der Versorgung der Lübecker Bevölkerung und der Bewohner aus der Region. Stichwort: Beeinträchtigungsverbot (siehe unter "Erläuterungen").
Bleibt zuletzt die im Zusammenhang mit der Veranstaltung mehrfach gestellte Frage: „Was motiviert die CDU-Bürgerschaftsfraktion – möglicherweise auch nur einzelne Mitglieder -, sich dermaßen stark für die Interessen eines einzigen Investors am Standort Lübeck ins Zeug zu legen?“
„Geht es dem CITTI-PARK denn schlecht?“ fragte Olivia Kempke. „Nein. Uns geht es sogar sehr gut.“, antwortete Harald Rottes, Leiter der Citti-Park Immobilien. Wozu dann also eine nochmalige Standortstärkung?
Sind es tatsächlich die Steuereinnahmen, die aus diesem einen Unternehmen in die Stadtkasse fließen? Wie hoch fallen diese überhaupt aus und/oder sind diese mehr wert als Steuereinnahmen anderer Betriebe?
Oder ist es der vermeintliche Wählerwille, den es zu befriedigen gilt?
Zur Erinnerung: Im Kommunalwahlprogramm der CDU findet sich folgende Aussage: (…)Jeder Standort steht mit anderen Standorten in unserer Stadt in Konkurrenz und alle gemeinsam mit dem Online-Handel. Dieses ist die größte Herausforderung für den stationären Einzelhandel. Uns beunruhigt der wachsende Leerstand in Lübecks Innenstadt. Wir werden die Händler dabei unterstützen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für ihre Geschäfte in Lübeck zu schaffen, denn zu einem guten Städteurlaub gehören nicht nur Kunst und Kultur, sondern auch ein abwechslungsreiches Einkaufserlebnis. Dies bedeutet auch eine weiterhin exzellente Anbindung an den ÖPNV sowie die Senkung von Parkgebühren. Zu dieser Unterstützung zählen wir die Hilfe bei der Schaffung einer lokalen Online-Plattform für Information und Online-Handel einschließlich schneller Lieferung innerhalb des Stadtgebietes von lokalen Produkten. Diese Unterstützung wollen wir gemeinsam mit der LTM und dem Lübeck Management insbesondere kleinen, inhabergeführten Läden anbieten. (…). Quelle: https://www.cdu-luebeck.de/service/downloads
Am 6. Juni 2018 ließ die Lübecker CDU in den LN folgenden Wortlaut veröffentlichen: (…)„Wir brauchen eine nachhaltige politische Initiative für die Lübecker Innenstadt“, fordern die CDU-Politiker Lars Rottloff, Dirk Freitag und Hermann Junghans. Die Innenstadt stehe am Scheideweg und vor neuen Herausforderungen. Politik und Verwaltung müssten dafür sorgen, dass die City weiterhin ihre Attraktivität für Einwohner, Besucher und Touristen behalte. „Dies geht nur durch gute verkehrliche Erreichbarkeit, starken Einzelhandel und Gastronomie sowie eine umfassende Sicherheitsstruktur für alle“, erklärt Lars Rottloff. Kulturpolitiker Junghans fordert mehr Sicherheit und mehr Grün auf öffentlichen Plätzen und eine Frischzellenkur für die Holstenstraße und weitere Einkaufsstraßen.(…)
Lübecker Nachrichten, 06.08.2018
All das ist noch nicht einmal ein Jahr her und wirkt heute nur noch wie das Geschwätz von gestern. Leere Phrasen im Kampf um Wählerstimmen.
Möglicherweise gibt es aber noch weitere, auf den ersten Blick nicht deutlich erkennbare, dennoch sehr überzeugende und schwerwiegende Gründe für den roten Teppich, den die CDU-Bürgerschaftsfraktion dem CITTI-PARK in Lübeck auszurollen versucht. Eine klare Absage zu weiteren standortstärkenden Maßnahmen für die dezentralen Versorgungsstandorte gab es von der CDU Bürgerschaftsfraktion an diesem Abend jedenfalls nicht.
Wir stimmen den Worten des CDU-Fraktionsvorsitzenden Oliver Prieur zu: „Eine Polarisierung ist für Lübeck nicht hilfreich und schädigt den Handel an allen Standorten nachhaltig.“ Olivia Kempke: „Eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Stadtentwicklung setzt kluge standortpolitische Entscheidungen voraus. Und Mut. Mit Volldampf die Grüne Wiese-Standorte zu stärken, ist nicht der Weisheit letzter Schluss.“
Im Rahmen einer heftigen Debatte um die Neugestaltung des Straßenbelags auf dem Koberg ergriffen die Fraktionsvorsitzenden Jan Lindenau (SPD) und Andreas Zander (CDU) im Jahr 2016 die Initiative, nachdem zuvor schon häufig über die Funktionen und den Verkehr auf der Altstadtinsel diskutiert wurde. Sowohl das Lübeck Management als auch die Gemeinnützige und das Achitekturforum Lübeck hatten sich in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten mit diesen Fragen befasst.
Bereits im März 2015 startete das Lübeck Management eine vierteilige Veranstaltungsreihe zu folgenden Tehmen: "Wieviel Stadtplanung braucht der Handel?" "Welche Zukunft hat der Handel in der Stadt?" "Bloß nicht in Schönheit sterben. Was macht der Tourismus mit Lübecks Innenstadt?" "Flott. Entspannt. Bequem. Umweltschonend. Innovativ. Komfortabel. Staufrei. Alles - nichts - oder? Wie bewegt sich Lübeck?" und in Kooperation mit der Fachhochschule Lübeck zwei weitere Veranstaltungen im Mai 2015 ORTSWECHSEL - Rundgang zu neuen Ideen für die Innenstadt" und im Mai 2016 "ORTSWECHSEL II - Rundgang zu neuen Ideen für die Innenstadt".
Mitschnitt aus dem Interview mit Jan Lindenau und Andreas Zander. Aufgenommen vom Offenen Kanal Lübeck im Rahmen der Bürgerschaftssitzung am 28. April 2016.
Das Interview führten Harald Denkmann und Balthasar Hümbs. (Dateigröße: 3 MB)
Die Bürgerschaft hat am 26. Mai 2016 folgenden Antrag (VO/2016/03796) zur Umsetzung beschlossen:
„... einen öffentlichen Diskussionsprozess mit abschließendem Umsetzungskonzept zu initiieren, der sich mit den folgenden Fragestellungen befasst:
1. Welche Funktionen soll die Lübecker Altstadt zukünftig haben?
2. Welche verkehrlichen Erfordernisse / Mobilitätsfragen ergeben sich aus der Funktion?
3. Welche baulichen und organisatorischen Anpassungen sind erforderlich?
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 13. Februar 2017 brachte die CDU-Fraktion auf Antrag des Lübeck Managements folgende Vorlage VO/2017/04578 ein:
Antrag des Vorsitzenden Dr. Burkhart Eymer: Lübeck Management e.V. - Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einzelhandel in der Lübecker Innenstadt.
Stadt fragt Bürger: Wie soll Lübeck 2030 aussehen? (...)Der Zukunftsdialog bildet die Grundlage für den Rahmenplan Innenstadt, den Verkehrsentwicklungsplan und den künftigen Flächennutzungsplan. Karsten Schröder, Chef der Stadtplaner: „Wir werden zusammen mit den Bürgern und den Politikern neue Ziele definieren.“(...)
Zwischen März 2018 und März 2019 fanden zahlreiche Veranstaltungen statt. Weitere Details zum Beteiligungsprozess in den jeweiligen Entwicklungsphasen sind beschrieben unter ubermorgen.luebeck.de
Die Ergebnisse wurden in einer öffentlichen Abendveranstaltung am 21. März 2019 vorgestellt.
Die Dokumentationsmaterialien zur Ansicht und zum Download HIER
Vergleicht man die Wortbeiträge von Jan Lindenau als SPD-Fraktionsvorsitzender im April 2016 und in seiner heutigen Funktion als Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, darf man sagen: Das Ziel wurde bis hierhin umgesetzt. Nun liegt alles in den Händen der Vertreter der Bürgerschaftsfraktionen, also der Politik. Bei ihnen will Jan Lindenau dafür werben, den in einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeiteten Zielen eine große Chance zur Umsetzung zu geben.
Interview: Balthasar Hümbs
4 Z: Bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen ist die wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bestehender oder geplanter Versorgungszentren, insbesondere an integrierten Versorgungsstandorten, innerhalb der Standortgemeinde zu vermeiden. Darüber hinaus darf die Versorgungsfunktion beziehungsweise die Funktionsfähigkeit bestehender oder geplanter Versorgungszentren benachbarter Zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigt werden (Beeinträchtigungsverbot).
Begründung zu 4: Bei Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen, also bei Hinzutreten neuer oder der Erweiterung bestehenden Einzelhandels oder der Umnutzung von anderweitiger Fläche zu Einzelhandelsfläche erfolgt ab der Grenze der Großflächigkeit eine Bekanntgabe der Ziele der Raumordnung nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes im Falle von Bauleitplänen oder Einzelvorhaben.
Wesentlicher Prüfungsmaßstab für die räumliche Verträglichkeit ist das Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung.
Die Funktionsfähigkeit bestehender oder geplanter Versorgungszentren benachbarter Zentraler Orte und innerhalb der Standortgemeinde darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Funktion Zentraler Orte übergeordneter Stufe über die Versorgungsfunktion nachgeordneter Zentraler Orte hinausgeht.
Großflächige Einzelhandelseinrichtungen können eine zentrumsbildende Funktion annehmen und dadurch die zentralen Versorgungsbereiche, wie zum Beispiel die Innenstadt oder den Ortskern, aber auch die Nahversorgungsstandorte sowohl der benachbarten Zentralen Orte als auch innerhalb der Standortgemeinde gefährden. Dadurch würden die Versorgungsstrukturen und die Funktionsfähigkeit der benachbarten Zentralen Orte und der Standortgemeinde beeinträchtigt.
Für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Sondergebieten gelten besondere Vorschriften nach § 1 BauGB und § 11 Abs. 3 BauNVO.
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind B-Pläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Ein interessanter Erklär-Beitrag zu "Wie geht Raumordnung" HIER
Die Raumordnung ist Sache der Länder. In Schleswig-Holstein greift der Landesentwicklungsplan (LEP) in der aktuell gültigen Fassung von 2010 (siehe oben). Der Entwurf zur Fortschreibung des LEP liegt vor und befindet sich derzeit im Anhörverfahren. Im Entwurf sind die Bedingungen für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel noch einmal sehr detailliert überarbeitet worden.
Darüber hinaus ist die Rechtsprechnung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten.
Falls Sie hierzu detaillierte Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder wenden Sie sich direkt an den
Fachbereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung
Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
Telefon 0451 115, E-Mail stadtplanung@luebeck.de
Das Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept (kurz: Zentrenkonzept) wurde am 24.02.2011 von der Bürgerschaft als Grundlage der räumlichen Einzelhandelsentwicklung in der Hansestadt Lübeck beschlossen. Es konkretisiert und ersetzt das von der Bürgerschaft am 28.05.2009 beschlossene Einzelhandelsentwicklungskonzept. Das vorliegende Dokument fasst die wichtigsten Inhalte des Bürgerschaftsbeschlusses zusammen.