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Die Fleischhauerstraße in Lübeck

Seit vielen Jahren ist die Lübecker Altstadt in weiten Teilen verkehrsberuhigt. Das ist nicht neu.   


Die Zufahrtsbeschränkungen und Parkregelungen auf der Lübecker Altstadtinsel sind jedoch sehr unterschiedlich und weder Bewohnern noch Besuchern durchgängig bekannt. Nicht selten bleiben sie unbeachtet.  


Im Rahmen einer zweiwöchigen Testphase soll nun noch einmal auf die Einhaltung der schon seit 15 Jahren geltenden Verkehrsregelung in der Fleischhauerstraße hingewiesen werden.  


Die Modellphase startet am 22. Mai und dauert bis zum 3. Juni 2018 an.

Die MitarbeiterInnen der Verkehrsüberwachung werden im Zufahrtsbereich präsent sein und die Verkehrsteilnehmer, sowohl Auto-, als auch Fahrradfahrer und Fußgänger, freundlich informieren. Hierzu dient auch der nebenstehende Flyer. Diese Hinweise gelten ebenso für FahrradfahrerInnen!)


Ebenso wird auf die Einhaltung der geltenden Parkregelung geachtet. Im Falle von Übertretungen wird es informative Gespräche geben. Ziel dieser Aktion ist nicht, fleißig Knöllchen zu verteilen. Vorrangiges Ziel ist vielmehr, bei Bewohnern, Gewerbetreibenden und Besuchern um Verständnis für eine höhere Aufenthaltsqualität in der Fleischhauerstraße zu werben. Nämlich:  Weniger Lärm. Gegenseitige Rücksichtnahme. Entspanntes Bummeln. Mehr Aufenthaltsqualität. Fleischhauerstraße erleben und genießen.


Die Ergebnisse dieser Modellphase fließen in die Perspektivenwerkstatt LÜBECK überMORGEN am 1./2. Juni 2018 ein.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer und der Projektseite .


 
 

Wann, was und wie? Schrittgeschwindigkeit, Anwohnerparken, Zufahrtsberechtigung und mehr...

Sie möchten noch einmal wissen, wann Sie die Fleischhauerstraße befahren, ganz entspannt Ihre Einkäufe erledigen und in Ihr Fahrzeug einladen können? Benötigen Sie einen Anwohnerparkausweis oder als Anlieger eine Zufahrtsberechtigung?


Nachfolgend finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Falls darüber hinaus noch etwas unklar sein sollte, rufen Sie uns gerne an oder wenden Sie sich an die Service-Rufnummer der Hansestadt Lübeck unter 115 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz).  

Verkehrsberuhigter Bereich in der Fleischhauerstraße. Das heißt: Schrittgeschwindigkeit

Verkehrsberuhigter Bereich in der Fleischhauerstraße. Das heißt: Schrittgeschwindigkeit

Verkehrsberuhigter Bereich in der Fleischhauerstraße 
Verkehrsberuhigter Bereich in der Fleischhauerstraße
VZ 352.1 Verkehrsberuhigter Bereich Anfang
VZ 352.1 Verkehrsberuhigter Bereich Anfang
VZ 352.2 Verkehrsberuhigter Bereich Ende
VZ 352.2 Verkehrsberuhigter Bereich Ende
 
 
 

Das heißt im Detail:


  • Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. (Anm. LM: Gilt auch für Radfahrer!)


  • Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. (Anm. LM: Gilt auch für Radfahrer!)

  • Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. (Anm. LM: Gilt auch für Radfahrer!)


  • Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.


  • Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.



Zufahrtsregelung in der Fleischhauerstraße

Zufahrtsregelung in der Fleischhauerstraße

Fleischhauerstraße Zufahrt von der Kanalstraße 
Fleischhauerstraße Zufahrt von der Kanalstraße

Zufahrt nur für Taxen, Mietwagen, gewerblichen Lieferverkehr, Fahrräder, Fahrzeugführer mit einem Ausweis für schwerbehinderte Menschen und Bewohner mit Parkausweis


  • Sonntag bis Freitag in der Zeit von 11:30 bis 18 Uhr 
  • Sonnabend in der Zeit von 10 bis 18 Uhr.

Hinweis: Jederzeit uneingeschränkte Zufahrt haben


  • Fahrzeugführer mit Anwohnerparkausweis aller Berechtigungszonen (A, D, G)
  • Fahrzeugführer mit Zufahrtsberechtigungen.
 
 
 

Parken und Halten in der Fleischhauerstraße

Parken und Halten in der Fleischhauerstraße

Parkzonen für Bewohner in der Fleischhauerstraße 
Parkzonen für Bewohner in der Fleischhauerstraße

Im Straßenverlauf gelten unterschiedliche und teilweise zeitlich beschränkte Park- und Haltegebote.


Ausgewiesene Parkräume für Bewohner mit dem Parkausweis A stehen in folgenden Zeiten zur Verfügung:


  • Montag bis Sonnabend in der Zeit von 18 bis 10 Uhr und sonntags.


Das Halten zum Be- und Entladen von Fahrzeugen ist im Rahmen eines angemessenen Zeitraums gestattet. Der Be- und Entladevorgang soll zügig erfolgen. 

 

Parkausweise für Bewohner. Informationen und Antrag zum Download

Parkausweise für Bewohner

Bewohner der Fleischhauerstraße können einen Bewohnerparkausweis für die Zone A beantragen bei der Hansestadt Lübeck. Weitere Informationen HIER


Merkblatt mit Hinweisen und ausfüllbarer „Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises“ hier zum Download >>

Zufahrtsberechtigungen für Anlieger/Gewerbetreibende

Zufahrtsberechtigungen für Anlieger/Gewerbetreibende

Anlieger (z.B. Gewerbetreibende in angemieteten Räumen) können Zufahrtsberechtigungen bei der Hansestadt Lübeck beantragen. Weitere Informationen HIER


Merkblatt mit Hinweisen und ausfüllbarer „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum täglichen Befahren der verkehrsberuhigten Lübecker Altstadt (Zufahrtsberechtigung)“    hier zum Download >>

Hinweis für Gewerke, zum Beispiel Handwerksunternehmen

Hinweis für Gewerke, zum Beispiel Handwerksunternehmen

Zufahrtsgenehmigung im Rahmen von Baustellentätigkeiten sind zu beantragen bei der Hansestadt Lübeck.

Weitere Informationen HIER


Merkblatt und Hinweise zum Antragsverfahren hier zum Download >>

Möglichkeit der Sondernutzung während der Modellphase. Weitere Hinweise und Antragsverfahren.

Möglichkeit der Sondernutzung während der Modellphase

Im Rahmen der Modellphase wird es allen Bewohnern ermöglicht, im verkehrsberuhigten Bereich in der Fleischhauerstraße in den Zeiten  

  • Montag bis Freitag von 11:30 bis 18 Uhr und
  • Sonnabend von 10 bis 18 Uhr  

die direkt vor den Fassaden liegenden Mosaikpflasterflächen und "Gehwege" im Rahmen des Anliegergebrauchs zu nutzen (z.B. Tische, Stühle, Bänke). Eine Sondernutzungserlaubnis muss nicht beantragt werden. Es entstehen keine Kosten. 


Für Gewerbetreibende gilt: Wenn auch Sie Ihre Eingangsbereiche als reine Willkommenszonen nutzen wollen (z.B. durch das einfache Aufstellen eines Tisches, Stuhls, einer Bank), können Sie dies ebenso kostenfrei tun.  


Für die Nutzung der Sonderflächen zu kommerziellen Zwecke (z.B. Warenpräsentationen, Verkauf, Ausschank) ist ein Antrag auf Sondernutzung bei der Hansestadt Lübeck stellen. Für die gewerbliche Sondernutzung fallen die üblichen Gebühren an.  


Sondernutzungserlaubnis Hinweise  HIER

Straßenverzeichnis und Gebührensatzung  hier zum Download

Muster-Antrag auf Sondernutzungserlaubnis  hier zum Download

Hinweise zur Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie - Gaststättenbetriebe HIER


In allen Fällen gilt: Auf die Einhaltung der Durch- und Zufahrtsmöglichkeiten für Einsatzkräfte und Rettungsfahrzeuge ist in jedem Fall zu achten!



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