Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck ist als Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck zuständig. Als wichtig gilt das, was – außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben – aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Hansestadt Lübeck ist. Die Bürgerschaft trifft Entscheidungen und überwacht deren Umsetzung.
Die Gemeindetretung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Landesregierung hat als Wahltag für die nächste Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen Sonntag, den 6. Mai 2018 bestimmt.
Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2018 und endet am 31. Mai 2023.
Das Wahlgebiet ist in 25 Wahlbezirke und 111 Urnenwahlbezirke unterteilt. In 25 Wahlbezirken erfolgt die Auszählung der Briefwahlstimmen.
Nach § 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) gibt der Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Bernd Saxe, bekannt, dass der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 16.März 2018 folgende Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl am 06. Mai 2018 zugelassen hat:
a) Unmittelbare Wahlvorschläge für die 25 Wahlkreise der Hansestadt Lübeck
Anlage I - unmittelbare Wahlvorschläge,
b) Listenwahlvorschläge
lt. Anlage II - Listenwahlvorschläge
Nebenstehend ein Muster des Stimmzettels, hier für den Wahlkreis I PDF anzeigen >>
Weitere amtliche Informationen zur Bürgerschaftswahl auch unter luebeck.de/kommunalwahl und bekanntmachungen.luebeck.de