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Bürgerschaftswahl in der Hansestadt Lübeck am 06. Mai 2018. Wer steht zur Wahl?

Stichwort-Cloud Bürgerschaftswahl 2018

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck ist als Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck zuständig. Als wichtig gilt das, was – außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben – aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Hansestadt Lübeck ist. Die Bürgerschaft trifft Entscheidungen und überwacht deren Umsetzung.


Die Gemeindetretung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Landesregierung hat als Wahltag für die nächste Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen Sonntag, den 6. Mai 2018 bestimmt.


Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2018 und endet am 31. Mai 2023.


Das Wahlgebiet ist in 25 Wahlbezirke und 111 Urnenwahlbezirke unterteilt.  In 25 Wahlbezirken erfolgt die Auszählung der Briefwahlstimmen.


Eine Übersicht aller zur Wahl stehenden KandidatInnen der Parteien und Wählergemeinschaften sehen Sie 


 
 

Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl in der Hansestadt Lübeck

Wahlvorschläge für die 25 Wahlkreise der Hansestadt Lübeck

Nach § 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) gibt der Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Bernd Saxe, bekannt, dass der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 16.März 2018 folgende Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl am 06. Mai 2018 zugelassen hat:



a) Unmittelbare Wahlvorschläge für die 25 Wahlkreise der Hansestadt Lübeck

 Anlage I - unmittelbare Wahlvorschläge,



b) Listenwahlvorschläge

  lt. Anlage II - Listenwahlvorschläge


Stimmzettel Muster

Nebenstehend ein Muster des Stimmzettels, hier für den Wahlkreis I    PDF anzeigen >>

 
 

Die Stimmzettel enthalten die Namen der Bewerberinnen und Bewerber in den 25 Wahlkreisen der Hansestadt Lübeck in folgender Anordnung

  1. Bewerberinnen und Bewerber, die für eine an der letzten Landtagswahl beteiligte politische Partei auftreten, in der Reihenfolge der von diesen Parteien bei dieser Wahl erreichten Stimmenzahl unter der entsprechenden, vom Innenministerium bekanntgegebenen Nummer und
  2. Bewerberinnen und Bewerber, die für sonstige politische Parteien und Wählergruppen auftreten, in alphabetischer Reihenfolge des Namens dieser Parteien und Wähler- gruppen und
  3. parteilose Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens.

Weitere Informationen zur Bürgerschaftswahl am 06. Mai 2018

Weitere amtliche Informationen zur Bürgerschaftswahl auch unter luebeck.de/kommunalwahl und  bekanntmachungen.luebeck.de

Lübeck Management e.V.

 
 

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