23.03.2026
Klare Regelungen für mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität ab 2. April 2026.
Ab Gründonnerstag, 2. April 2026, wird die Vorderreihe in Travemünde dauerhaft als Fußgängerzone eingerichtet. Die bislang saisonal geltende Regelung wird damit ganzjährig fortgeführt. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, die Verkehrssicherheit zu stärken und für alle Verkehrsteilnehmenden klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Vorderreihe ist stark frequentiert – nicht nur in der Sommersaison, sondern zunehmend auch ganzjährig. Mit der dauerhaften Fußgängerzone wird diesem gestiegenen Nutzungsdruck sowie den daraus resultierenden politischen Forderungen Rechnung getragen. Gleichzeitig sorgt die einheitliche Regelung dafür, dass Navigationssysteme die Verkehrsführung künftig korrekt abbilden und Fehlfahrten reduziert werden.

Vorderreihe Travemünde © Hansestadt Lübeck
Die bereits bekannten Zeiten und Ausnahmen der bisherigen saisonalen Fußgängerzone bleiben unverändert bestehen und gelten künftig das ganze Jahr über:
Schwerbehinderten-Parkausweis muss sichtbar im Fahrzeug liegen.
Eine Ausweitung der Liefer- und Radverkehrszeiten wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit bewusst nicht vorgenommen, da insbesondere ab den Vormittagsstunden ein hohes Fußgängeraufkommen besteht. Für den Radverkehr steht außerhalb der Radverkehrszeiten in der Fußgängerzone jedoch die Kurgartenstraße als Alternative zur Verfügung, für die zurzeit eine Ausweisung als Fahrradstraße geprüft wird.
Auch im angrenzenden Bereich werden Regelungen angepasst, um den Lieferverkehr weiterhin zu ermöglichen:
Am Ostpreußenkai wird das eingeschränkte Haltverbot künftig auf die Zeit von 8 bis 18 Uhr begrenzt. In diesem Zeitraum sind Be- und Entladevorgänge zulässig. Zudem dürfen Fahrzeuge mit Schwerbehinderten-Parkausweis dort mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken. Darüber hinaus stehen im Umfeld der Vorderreihe verschiedene zusätzliche Liefermöglichkeiten zur Verfügung:
Das noch recht neue Verkehrszeichen „Ladebereich“ erlaubt auch privaten, zügigen Lieferverkehr. Ein Parken mit Schwerbehinderten-Parkausweis ist in diesen Bereichen jedoch nicht gestattet.
Zur besseren Einhaltung der Regelungen ist vorgesehen, die Beschilderung im Bereich der Vorderreihe weiter zu optimieren. Perspektivisch wird zudem der Einsatz baulicher Maßnahmen wie versenkbarer Poller geprüft, um unzulässige Durchfahrten außerhalb der freigegebenen Zeiten zu verhindern.
Mit der ganzjährigen Fußgängerzone wird die Vorderreihe als zentrale Promenade Travemündes nachhaltig gestärkt – für Bewohner:innen, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen.
Veröffentlicht: 20.03.2026 - Quelle: Hansestadt Lübeck. Titelbild: Vorderreihe Travemünde © Hansestadt Lübeck