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Bundesförderprogramm: Laden im Mehrparteienhaus. Antrag ab 14. April 2026.

10.04.2026

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind.

Antragsfrist: 15. April - 10. November 2026

Förderanträge können in allen Förderaufrufen ab dem 15. April 2026 gestellt werden. Für den Förderaufruf für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich, sofern die verfügbaren Fördermittel nicht bereits vorher ausgeschöpft sind.

Förderberechtigt sind

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer
  • Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Eigentümerinnen und -eigentümer von Stellplätzen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen
 
 
 
Hinweis
 

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Personen oder Organisationen mit eigentümerähnlicher Rechtsstellung (z. B. Erbbaurechtsberechtigte, Verpächter) an Mehrparteienhäusern oder zugehörigen Stellplätzen. 

 
 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind. Dazu zählen unter anderem:

  • die Vorverkabelung
  • Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
  • der Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
  • die technische Ausrüstung
 
 
 

Förderbetrag je Stellplatz

Je Stellplatz sind Zuschüsse in Form einer Pauschale von bis zu 1.500 Euro für die Errichtung eines betriebsfähigen Ladepunkts inklusive Vorverkabelung möglich – wenn dieser bidirektionales Laden unterstützt, sogar bis zu 2.000 Euro. Alternativ kann auch die bloße Vorverkabelung mit bis zu 1.300 Euro gefördert werden. Im wettbewerblichen Aufruf gilt eine maximale Förderquote von 70 % der förderfähigen Ausgaben.

 
 
 
Hinweis

Mehrparteienhäuser mit Gewerbeanteilen

Eine Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern mit Gewerbeanteilen (z.B. Ladengeschäft im EG) ist möglich, sofern der Wohnanteil des Mehrparteienhauses überwiegt und die geförderten Stellplätze den Bewohnerinnen und Bewohnern dienen. Beispiel: Mehrparteienhaus mit Ladenlokal im Erdgeschoss und zehn dem Haus zugewiesenen Stellplätzen. Solange mindestens sechs der zehn Stellplätze den Bewohnern zugeordnet sind, ist deren Elektrifizierung förderfähig – unabhängig davon, ob die übrigen Stellplätze gewerblich genutzt werden (letztere wären nicht förderfähig).

Jetzt informieren

Laden im Mehrparteienhaus – Bundesförderung einfach nutzen. Die BMV-Förderung auf einen Blick.

Online-Seminar zur neuen Förderung „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ des Bundesministeriums für Verkehr am 14. April 2026 | 9:30 – 11:00 Uhr

Weitere Informationen, FAQ und Antragsunterlagen hier »

 

Lübeck Management e.V.

 
 

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