Aktuelle Hinweise vom 14.02.2019
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) fordert von UnternehmerInnen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben. Eine Auffrischung ist alle zwei Jahre nötig.
Die Kosten für diese Schulungen werden in der Regel durch die angehörige Berufsgenossenschaft getragen.
Die Durchführung der „Psychischen Gefährdungsbeurteilung“ ist eine
gesetzliche Pflicht von Arbeitgeber/innen (§ 5 Abs. 3
Arbeitsschutzgesetz). Neben der Erfüllung dieser Pflicht bietet die
sorgfältige Durchführung der Beurteilung für Unternehmen enorme
Vorteile: weniger Krankheitstage von Beschäftigten, höhere
Arbeitszufriedenheit, geringere Fluktuation, Prozessoptimierung,
Produktivitätssteigerung, Imagegewinn. Die psychische Gesundheit Ihrer
Beschäftigten liegt Ihnen am Herzen?
Aktion im Februar/März 2019: Wir schenken Leben - Wir verschenken HERZFREQUENZMESSER. Bis 15. März 2019: Premiumangebot für Mitglieder des Lübeck Management e.V.
Der zweite Kongress “Frauen in Führung im Norden - Meine Arbeitswelten” der IHK Schleswig-Holstein findet am 17./18. Mai 2019 in der Musik und Kongresshalle Lübeck statt und befasst sich mit Arbeit und Unternehmertum in digitalen Zeiten. Welche Chancen bietet die digitale Zukunft für Ihr Business? Welche Anforderungen stellt der digitale Wandel an Unternehmer/-innen, Gründer/-innen, Solo-Selbständige, Führungskräfte und Ihre Mitarbeiter/-innen? Kurz gesagt: Wie sehen die neuen Arbeitswelten aus?