Im Interesse von Anwohnern und Bürgern, Handel, Gastgewerbe sowie anderen Gewerbetreibenden gelten in der Lübecker Innenstadt folgende Lieferverkehrszeiten:
Weitere Geschäftsbreiche in der Lübecker Altstadt liegen in verkehrsberuhigten Zonen, für die unterschiedliche Ein- und Durchfahrtgebote gelten. Diese sind an den jeweiligen Zufahrtspunkten ausgeschildert.
Um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und den Gastronomen zusätzliche Flächen für die Außenbewirtung zur Verfügung zu stellen, ändern sich ab Gründonnerstag, 6. April 2023, die verkehrlichen Regelungen in den Straßen An der Obertrave sowie in Travemünde in der Vorderreihe während der Sommermonate.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die nachfolgenden Änderungen zu beachten.
Ab Gründonnerstag, den 6. April 2023 wird in der Straße An der Obertrave ein Großteil der bewirtschafteten Parkplätze und ein Teil der Anwohnerparkplätze aufgehoben. Diese Regelung gilt bis einschließlich 8. Oktober 2023. Im Laufe des 9. Oktobers wird dann wieder die Winterbeschilderung umgesetzt.
Ab Gründonnerstag, den 6. April 2023 bis zum 1. November 2023, 8 Uhr, wird die Vorderreihe wieder zur saisonalen Fußgängerzone. Es bleibt bei den folgenden Regelungen wie in 2022:
In der Marquardtstraße werden im Abschnitt zwischen Adlerstraße und Greveradenstraße über eine Länge von 15 Metern eingeschränkte Haltverbote als Lademöglichkeit für Liefernde und Anwohnende eingerichtet. Diese gelten werktags von 8 bis 18 Uhr.
Die Maßnahme wird notwendig, da das kurzzeitige Halten auf der Fahrbahn (Anfahrtszone der Feuerwehr zur Schule) unzulässig ist und Liefernde aufgrund der fast dauerhaft abgestellten Fahrzeuge keine Möglichkeit finden, ihre Ladetätigkeit regelkonform am Fahrbahnrand durchzuführen.
Die Hansestadt Lübeck bittet um Rücksicht und um Verständnis für diese Maßnahme.
Veröffentlicht: 20. Juni 2023