Im Interesse von Anwohnern und Bürgern, Handel, Gastgewerbe sowie anderen Gewerbetreibenden gelten in der Lübecker Innenstadt folgende Lieferverkehrszeiten:
Weitere Geschäftsbreiche in der Lübecker Altstadt liegen in verkehrsberuhigten Zonen, für die unterschiedliche Ein- und Durchfahrtgebote gelten. Diese sind an den jeweiligen Zufahrtspunkten ausgeschildert.
Um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und den Gastronomen zusätzliche Flächen für die Außenbewirtung zur Verfügung zu stellen, ändern sich ab Gründonnerstag, 6. April 2023, die verkehrlichen Regelungen in den Straßen An der Obertrave sowie in Travemünde in der Vorderreihe während der Sommermonate.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die nachfolgenden Änderungen zu beachten.
Ab Gründonnerstag, den 6. April 2023 wird in der Straße An der Obertrave ein Großteil der bewirtschafteten Parkplätze und ein Teil der Anwohnerparkplätze aufgehoben. Diese Regelung gilt bis einschließlich 8. Oktober 2023. Im Laufe des 9. Oktobers wird dann wieder die Winterbeschilderung umgesetzt.
Ab Gründonnerstag, den 6. April 2023 bis zum 1. November 2023, 8 Uhr, wird die Vorderreihe wieder zur saisonalen Fußgängerzone. Es bleibt bei den folgenden Regelungen wie in 2022: