13.10.2022
Die Geh- und Radwege müssen sowohl stadtein- als auch stadtauswärts auf der Hüxtertorbrücke umgehend gesperrt werden.
Die im Jahr 1899 erbaute Hüxtertorbrücke weist erhebliche Schäden in der Tragkonstruktion der beidseitigen Konsolen unter den Geh-/Radwegen auf. Nach der ersten Auswertung der Ergebnisse einer Objektbezogenen Schadensanalyse (OSA) steht fest, dass die Konsolen im Bereich des Geh- und Radwegs nicht mehr ausreichend standsicher sind. Daher müssen die Geh- und Radwege sowohl stadtein- als auch stadtauswärts auf der Hüxtertorbrücke umgehend gesperrt werden. Der Geh- und Radverkehr muss auf die Fahrbahn verlagert. Die Schifffahrt kann das Bauwerk weiterhin passieren. Ferner können die unterführten Uferwege ebenfalls von Fußgängern genutzt werden.
Mit der Umsetzung der Maßnahme wird am Montag, 12. Juli 2021, am Nachmittag begonnen. Es kann zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Im weiteren Verlauf der Nacht von Montag, 12. Juli 2021, ab 19 Uhr, auf Dienstag, 13. Juli 2021, 6 Uhr morgens, ist eine Vollsperrung der Straße Hüxterdamm zwischen Kanalstraße und Falkenstraße notwendig. Der Verkehr wird über die Kanalstraße-Hubbrücke-Brückenweg-Falkenstraße umgeleitet. Zufußgehende und Radfahrende können trotz der nächtlichen Vollsperrung die Brücke noch nutzen. Ab Dienstag, 13. Juli 2021, 6 Uhr morgens, gilt dann die neue Verkehrsführung.
Zufußgehende werden beidseitig im Schutze einer Beton-Gleitwand mit aufgesetzten Schrankenzäunen kurz vor dem Bauwerk barrierefrei auf die Straße und nach dem Bauwerk wieder auf den regulären Gehweg geführt. Der Radverkehr fährt in beiden Fahrtrichtungen über einen neu eingerichteten Schutzstreifen auf der Fahrbahn bis kurz vor das Bauwerk. Dort erfolgt eine Einfädelung in den Verkehr.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Breiten zwischen den Bögen der Brücke wird für den gemeinsamen Fahrrad- und Kfz-Verkehr auf dem Bauwerk je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen von 2,90 Meter Breite eingerichtet. Hier wird zum Schutz der Radfahrenden das neue Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ angeordnet. Dadurch wird dem Radverkehr auf der Fahrbahn ein besonderer Schutz zugesprochen. Hinter dem Bauwerk wird der Radverkehr wieder auf den regulären Radweg zurückgeführt.
Die notwendige geänderte Verkehrsführung wurde im Vorfeld mit den verschiedenen Beteiligten wie unter anderem der Straßenverkehrsbehörde, der Fahrradbeauftragten umfangreich abgestimmt. Ziel ist es, eine sichere Führung für Zufußgehenden und Radfahrende sowie einen möglichst ungestörten Kfz-Verkehr zu gewährleisten. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da die Verbindung über die Hüxtertorbrücke zwischen der Kanal- und Falkenstraße als Umleitungsstrecke für die Hubbrücke dient. Diese ist häufig aufgrund des regulären Schiffsverkehrs, regelmäßiger Prüfungen, Reparaturen und durch die voraussichtlich ab 2023 beginnende umfängliche Sanierung gesperrt. Gleichzeitig mussten die beiden naheliegenden Kreuzungen in die Überlegungen mit einbezogen werden, um den Verkehrsfluss weiterhin zu gewährleisten.
Für die Hüxtertorbrücke besteht schon seit 2015 die Einschränkung, dass die Gehwege nicht mehr mit Kehr- und Räumfahrzeugen befahren werden dürfen, und seit 2016 die Beschränkung für Fahrzeuge bis 12 Tonnen. Derzeit wird die Möglichkeit einer Instandsetzung der Tragkonstruktion der Geh-/Radwege geprüft. Bis zu der Vorlage dieser Untersuchung und der sich gegebenenfalls daraus ergebenden Instandsetzung ist mit einer Zeitdauer von mindestens einem Jahr zu rechnen. Die Brücke wird jährlich auf sichtbare Veränderungen geprüft.
Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.
> Veröffentlicht am 07.07.2021
Starke Abrostungen und Verschiebungen der Lager an der Hüxtertor- und Rehderbrücke machen eine Einschränkung der Last auf 12 Tonnen erforderlich. Eine Beschilderung zur Lastreduzierung weist künftig auf diese Beschränkung hin. Aufgrund des Zustands der Brücken wird diese Maßnahme erforderlich, es wurde an beiden Bauwerken starke Abrostungen und Verschiebungen der Lager festgestellt, die diese Einschränkung der Brücken jetzt erforderlich machen.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere den Schwerlastverkehr, um Verständnis für diese notwendige und unumgängliche Maßnahme.