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Aufhebung des Zweirichtungsradwegs in der Dummersdorfer Straße

25.09.2024

Radverkehr wird zukünftig zwischen den Straßen Vorderste Fichteln und Wischhofsweg / Buurdiekstraße auf der Fahrbahn geführt.

Benutzungspflicht für den Zweirichtungsradweg wird aufgehoben

In der Dummersdorfer Straße wird die Benutzungspflicht für den Zweirichtungsradweg aufgehoben. Der Radverkehr wird zukünftig zwischen den Straßen Vorderste Fichteln und Wischhofsweg / Buurdiekstraße auf der Fahrbahn geführt. 


Um dies für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu verdeutlichen, werden innerhalb von zwei Wochen Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht. Der alte Radweg darf dann stadtauswärts weiterhin vom Radverkehr als sogenannter „anderer Radweg“ genutzt werden. Alternative Radverkehrsführungen wurden im Vorwege geprüft, sind wegen der vorhandenen Fahrbahnbreite nach den Regelwerken aber nicht zulässig. 


Ab Ende 2024 / Anfang 2025 werden in Teilbereichen der Dummersdorfer Straßen Leitungsarbeiten durchgeführt. Wenn diese abgeschlossen sind, sollen auch bauliche Maßnahmen und größere Markierungen folgen, um die Radverkehrsführung im Bereich Kirchplatz und Dummersdorfer Straße zwischen Kirchplatz und Vorderste Fichteln zu verbessern.

Veröffentlicht: 25.09.2024 - Quelle: Hansestadt Lübeck

Lübeck Management e.V.

 
 

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