Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab 16. Dezember 2020 bis 30. Januar 2021 für den Publikumsverkehr zu schließen. Ausnahmen: z.B. Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte, Weihnachtsbaumverkäufe. Baumärkte sind ebenfalls zuschließen, können aber wie alle Einzelhandelsgeschäfte Abhol- und Lieferservices anbieten. Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich.
Wenn Sie während der Lockdown-Phase mit Ihrem Warenangebot zur Verfügung stehen und einen Click & Collect-, Liefer- oder anderen Service anbieten, lassen Sie Ihre Kunden unbedingt davon wissen. Wir veröffentlichen eine Übersicht aller Angebote auf unserer Internetseite HIER . Bitte wählen Sie für Ihre Angaben die nachfolgende Umfrage. Sie können dort auch Ihr Firmenlogo oder ein Produktfoto hochladen. WICHTIG!!! Bitte schließen Sie die Umfrage erst nach Eingabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten ab. Anderenfalls können wir Ihre Hinweise nicht verarbeiten. Vielen Dank.
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