Die Beteiligung an den VOS seitens des stationären Einzelhandels entwickelte sich im Laufe der zurückliegenden zehn Jahre stark rückläufig. Bereits vor Corona (2019) war ein Tiefstand erreicht. In den Jahren 2021 (Herbst, nach Corona) und insbesondere im Jahr 2022 sank die Zahl der teilnehmenden Geschäfte nochmals. Ausnahme: Sonderstandorte. Dort wird eine Zwangsöffnung verordnet und durchgesetzt.
Lübeck Management hat im Laufe der Jahre unzählige Umfragen zu den Verkaufsoffenen Sonntagen auf den Weg gebracht und anlässlich vieler Sitzungen über deren Organisation und Durchführung diskutiert. Die Reaktionen sprechen für sich. An der aktuellen Umfrage (online seit 11. August 2023) haben bis Ende August 2023 15 Befragte teilgenommen. Davon sind zehn Antworten verwertbar. Das zeugt nicht von größtem Interesse und muss darauf schließen lassen, dass es an Leidenschaft für die Verkaufsoffenen Sonntage fehlt.
Gern wollen wir den Lübecker Einzelhändlern eine Sonntagsöffnung organisieren, sofern sie denn gewollt ist. Diese Frage galt es zu klären. In Online-Umfragen, persönlichen Gesprächen mit Geschäftsführungen und Diskussionen im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des LM wurden unterschiedliche Begründungen genannt, mit denen sich auch der Vorstand auseinandersetzte. Diese lassen sich in den folgenden acht wesentlichen Punkten zusammenfassen:
VOS passen nicht in die Diskussion um die Transformation der Innenstädte und die damit verbundenen Rahmenbedingungen für den (innerstädtischen) Einzelhandel. Wir reden über MUT zur Veränderung, über die mit Bundesmitteln geförderte Innovationsstrategie und ÜBERGANGSWEISE Konzepte, wie WANDEL.ERLEBEN. Vieles soll DENKBAR gemacht werden, was vorgestern noch als undenkbar galt. Zum Beispiel eine Abkehr von Verkaufsoffenen Sonntagen. Es bleiben die Fragen: Überlebt das der Einzelhandel? Überleben das die Kund:innen? Wir wissen es nicht. Wir werden es aber auch nicht erfahren, wenn wir es nicht ausprobieren.
VOS passen weder in die aktuelle Diskussion um das Erreichen der Klimaziele noch zum immer stärker spürbaren Fachkräftemangel. Es passt nicht, Beschäftigte für „nur“ fünf Stunden Ladenöffnung auf den Arbeitsweg zu zwingen, die überwiegend mehr als fünf Kilometer vom beruflichen Einsatzort entfernt, zum Teil sogar in anderen Bundesländern wohnen, z.B. MV und HH.
Das Argument, diese fünfstündige, sonntägliche Zusatzöffnung sei für den EH überlebenswichtig, er rette diesen sogar, ist eine Mär. Wer unter der Woche gezwungenermaßen seine Ladenöffnungszeiten verkürzt, um sein Geschäft personell aufrecht erhalten zu können, den retten zehn Stunden zusätzliche Sonntagsöffnung p.a. ganz und gar nicht. Im Gegenteil. Es gibt mittlerweile zahlreiche Unternehmen im EH, die Beschäftigte nur durch sehr attraktive Rahmenbedingungen halten oder locken können. Sonntagseinsätze gehören dazu garantiert nicht.
Anm.: Uns liegen verbindliche Aussagen von EH vor, die ihre Öffnungszeiten täglich um 30 Minuten bis zu 60 Minuten reduziert haben, ohne nennenswerte Einnahmeverluste beklagen zu müssen. Das Geschäft kompensiere sich im Laufe der Wochenöffnungszeit/im Laufe des Monats.
Nur Sonntags? Zweimal jährlich? Die vielfach begründete „einzigartige Gelegenheit, den stationären Handel im Rahmen eines VOS emotional noch einmal besonders positiv hervorheben zu können“, greift viel zu kurz. Besondere Aktionen bieten sich immer an; vor allem aber das Wohlfühlerlebnis für Kunden kann und sollte der Handel täglich im Portfolio haben; dafür bleibt Zeit von Montag bis Samstag, notfalls sogar von 0 – 24 Uhr. Wer meint, das Besondere auf zweimal fünf Stunden Sonntagsöffnung reduzieren zu können, hat sein Geschäft nicht verstanden.
Der Aufruf zum Energiesparen sowie die wirtschaftliche, inflationäre Entwicklung wirken sich auch auf das Kundenverhalten aus. Die Frequenzen anlässlich der VOS sinken, was auch die öffentlichen Messstationen zeigen. Aus unternehmerischer Sicht macht es wenig Sinn, Geschäfte zusätzlich sonntags zu öffnen und die Kostenseite durch Sonntagszuschläge, Freizeitausgleich und zusätzliche Werbemaßnahmen zu belasten, um am Ende eines VOS nicht einmal eine schwarze Null schreiben zu können.
Anm.: Keiner der Befragten gab an, in den zurückliegenden 10 Jahren „aus betriebswirtschaftlicher Sicht“ jemals einen „zufriedenstellenden oder gar erfolgreichen“ VOS verzeichnet zu haben. Es war teilweise nett. Mehr aber auch nicht.
Lübeck Management verkündet seit Jahren in Form von Plakaten, Postkarten, Werbeanzeigen in den Print- und sozialen Medien und über diverse Pressmitteilungen eine klare Botschaft: „Verkaufsoffenen Sonntag in Lübeck am XX.XX.XXX von 13 – 18 Uhr“. Ein Kundenversprechen, das schon seit Jahren nicht mehr auch nur annähernd eingelöst wird. Es ist nichts weiter als eine unverlässliche Botschaft, die Kundinnen und Kunden die Zornesröte ins Gesicht treibt, wenn sie vor geschlossenen Ladentüren stehen. Negativ-Marketing aller erster Güte, das dem stationären Einzelhandel mehr schadet, denn nützt.
Anm.: Die Reaktionen auf die Online-Abfragen zur Beteiligung an den VOS sind extrem leidenschaftslos; die Frage nach dem Mitwirken an der Ladenöffnung bleibt vielfach unbeantwortet, dabei genügt ein kurzes "Ja" oder "Nein". Gleiches gilt für die Abfrage nach geplanten Aktionen in den Geschäften.
Bis auf sehr wenige Ausnahmen finanziert eine nur sehr kleine Gruppe von Gewerbetreibenden – nämlich die LM-Mitglieder –diesen Sonntags-Zirkus; der Rest lehnte sich in den zurückliegenden Jahren fröhlich zurück und öffnete die Türen nach Lust und Laune.
Anm.: Die Frage nach der Finanzierung und Organisation der VOS wurde vielfach beantwortet mit: "Das ist doch sowieso so, dann kann ich doch auch öffnen." oder "Das organisiert die Stadt."
Die Überarbeitung der Ladenöffnungszeitengesetze ist längst überfällig. Diese orientieren sich an einem Bundesgesetz aus dem Jahr 1956 (!), das auf Artikel der Weimarer Verfassung zurückgreift. Wie oben bereits erwähnt: Wir befinden uns im Jahr 2023 und stehen – alle gemeinsam! - vor größten Herausforderungen im innerstädtischen Strukturwandel, von dem insbesondere der Einzelhandel und auch die Immobilienwirtschaft maßgeblich betroffen sind. Die Politik ist gefordert, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene, die Rahmenbedingungen für eine Sonntagsöffnung in den LÖffZG anzupassen. Einheitlich, gültig und praktikabel anwendbar in allen Bundesländern, in deren Landkreisen und Städten. Und zwar so, dass Sonntagsöffnungen – durchaus maßvoll, z.B. an zwei, drei oder fünf Sonntagen – ohne Anlassbezug möglich sein können. Solange sich die Politik dieses Themas nicht annimmt und keine „neuzeitlichen“ Rahmenbedingungen schafft, wird das Thema Sonntagsöffnung auf dem Rücken des Einzelhandels ausgetragen.
Veröffentlicht: 28. August 2023
Die Stadtverordnung wurde nicht aufgehoben, wird jedoch in Kürze geändert. Es steht jedem Betreiber/jeder Betreiberin einer Verkaufsstelle frei, diese an den Sonntagen, 6. Oktober und 10. November 2024 in der Zeit von 13 – 18 Uhr zu öffnen. In diesem Fall sind die gesetzlichen Vorgaben zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gem. LÖffZG zu beachten. Der zeitliche und räumliche Zusammenhang zum besonderen Anlass ist herzustellen.
Aktuell läuft eine Umfrage zur Beteiligung an der Verkaufsöffnung. Vom Eregebnis der Umfrage hängt ab, ob das Lübeck Management die Organisation und stadtweite Bewerbung der Shopping-Sonntage übernimmt. Sollte dies mehrheitlich gewüscht sein, wird eine Werbekostenumlage erhoben. Bis zum Abschluss der Umfrage gilt:
Eine Bewerbung der Verkaufsoffenen Sonntage seitens des Lübeck Managements erfolgt bis auf Weiteres nicht, das gilt auch für die Übersicht der teilnehmenden Geschäfte.
Hinweis zum Umfrage Februar 2024:
Abfrage über einen Verteiler von >1.200 Empfänger:innen.
Teilnahme an Umfrage: 136 Befragte.
Relevante Fragen beantwortet: 46-97 Befragte.
Die Stadtverordnung wird nicht aufgehoben. Es steht jedem Betreiber/jeder Betreiberin einer Verkaufsstelle frei, diese an den Sonntagen, 1. Oktober und 5. November 2023 in der Zeit von 13 – 18 Uhr zu öffnen. In diesem Fall sind die gesetzlichen Vorgaben zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gem. LÖffZG zu beachten. Der zeitliche und räumliche Zusammenhang zum besonderen Anlass ist herzustellen. Eine Bewerbung der Verkaufsoffenen Sonntage seitens des Lübeck Managements erfolgt bis auf Weiteres nicht, das gilt auch für die Übersicht der teilnehmenden Geschäfte. Die Erfahrungen und Recherchen in der Vergangenheit ergaben, dass auch diese Übersicht unvollständig und fehlerhaft war; auf die Online-Abfragen wurde nicht abfragegemäß reagiert. Das Vorgehen in den Folgejahren wird neu bewertet, nachdem die Ergebnisse einer weiteren Online-Befragung (geplant für Ende des Jahres 2023) ausgewertet sind.