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Wildes Plakatieren

 
 

Sauberkeit! Das A und O für ein gepflegtes Erscheinungsbild einer Innenstadt. Der freie Himmel ist das Dach.

Das Dach, unter dem sich Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche und kulturelle Einrichtungen in einer Innenstadt versammeln, ist der freie Himmel. In überdachten und von einem Management geführten Konsumtempeln ist es relativ leicht, für Ordnung zu sorgen. In Innenstädten hingegen sind Gewerbetreibende und Immobilienverantwortliche selbst aufgefordert, auf die gebotene Ordnung und Sauberkeit zu achten. Machen Sie mit. Wir unterstützen Sie bei einem zugegebenermaßen sehr ambitionierten Vorhaben.

"Außer Rand und Band" - könnte man sagen. Die Hemmschwelle sinkt.

Völlig enthemmt und losgelöst aller Eigentumsrechte waren hier Plakatierer:innen am Werk. So geht es tatsächlich nicht! Leerstände sind das eine. Diese aber kurzerhand ihres Zweckes zu entfremden und wenig künstlerisch wertvoll zu Werbeflächen umzufunktionieren, geht entschieden zu weit. Viel bedauerlicher ist zudem, dass selbst "bewohnte" und "aktiv betriebene" Gewerbeflächen in der Lübecker Innenstadt für Plakatierungen missbraucht werden. Bitte folgen Sie den weiteren Hinweisen unterhalb der Fotodokumentation

 
 

Lübeck: Gehen wir es gemeinsam an!? Wem gehört die Stadt?

Wildes Plakatieren. Respektlos und ein großes Ärgernis.

Wildes Plakatieren. Respektlos und ein großes Ärgernis.

Wahllos werden Veranstaltungsplakate an Hauswänden, Fassaden, Möblierungen, Strom- und Verteilerkästen sowie an Schaufenstern leerstehender Geschäfte, also an fremdem Eigentum, geklebt. Beeinflusst durch Wind und Wetter hängen diese nicht selten bereits nach wenigen Tagen, oftmals aber auch noch Wochen und Monate nach dem Ende der jeweiligen Veranstaltung in

Hier ein(!) Beispiel. Aufgenommen am 5. Dezember 2019. Man beachte die Veranstaltungstermine auf den Plakathinweisen. Von rückstandsfreier Entfernung nach Veranstaltungsende keine Spur!

Der Plakatierung grundsätzlich widersprechen!

Klare Ansage: Der Plakatierung grundsätzlich widersprechen!

Machen Sie bitte von Ihrem Recht Gebrauch und widersprechen Sie einer Plakatierung an Ihrer Fassade, Haus- oder Geschäftstür  oder Ihrem Schaufenster. Sie können dies schon profilaktisch tun, durch einen entsprechenden Hinweis. Siehe Muster zum Download. Einfach ausdrucken und aushängen. Damit wird schon einmal klar: Hier darf nicht plakatiert werden!

Wenn die Plakate bereits kleben: Plakatierer SOFORT zur Beseitigung auffordern.

Zu spät. Die Plakate kleben schon. Was tun?

Kleben die Plakate bereits, können und sollten Sie dem Veranstalter sofort eine Nachricht zukommen lassen und ihn dazu auffordern, die Plakate binnen einer Frist von 24 bis max. 48 Stunden rückstands- und schadensfrei zu entfernen und die Fläche im Urzustand wieder herzustellen. Geschieht das in der gesetzten Frist nicht oder nicht vollumfänglich, wird ein Zivilklageverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet und eine Schadenersatzforderung in Höhe von - zunächst - € 2.500 in Aussicht gestellt. Sollte sich das unrechtmäßige Plakatieren wiederholen, erhöht sich die Schadenersatzforderung um jeweils weitere € 2.500.


Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bereits als erfolgreich erwiesen. Die Plakate wurden im Rahmen der gesetzten Frist entfernt. Hält man an diesem Verfahren mit Nachdruck fest, werden die Plakatierer es früher oder später begreifen und ihr Unwesen einstellen.

Plakatierer/Veranstalter identifizieren

Jeder Veranstalter hat die Pflicht, auf seinen Veranstaltungsplakaten eine Kontaktadresse anzugeben. Tun er oder sie das nicht, verstoßen sie gegen geltendes Recht. Häufig sind es aber nicht die Veranstalter selbst, die diese Plakate anbringen, sondern  beauftragte Dritte. Der Veranstalter kann sich jedoch nicht von seiner Verpflichtung freisprechen; er/sie hat die von ihm/ihr beauftragten Dritten entsprechend zu unterweisen und bleibt somit in der Haftung. Ausflüchte mit Verweis auf einen beauftragten Dritten gelten deshalb nicht. 

Plakate selbst entfernen und Klebeflächen reinigen.

Wenn Sie ausreichend Zeit und Lust haben, selbst Hand anzulegen und für die Entfernung der Plakate und deren Kleberückstände sorgen wollen - herzlich gern. Sie sollten sich dennoch fragen, ob das der eigentlichen Lösung des Problems zuträglich ist. In diesem Fall scheuen sich Plakatierer:innen beim nächsten Stadtrundgang nämlich nicht, Sie erneut aufzusuchen. Ist es einzusehen, dass diese rücksichtlosen Nutzer fremden Eigenturms Sie stets und ständig beschäftigen? Haben Sie nichts besseres zu tun?


Unser aller Ziel sollte es sein, die wilden Plakatierungen im gesamten Innenstadtgebiet einzudämmen. Es bringt nämlich nichts, wenn Sie Ihre Immobilie sauber und ordentlich halten und zwei Geschäftsadressen weiter zeigt sich dem Innenstadtbesucher wieder ein ähnlich abschreckendes Bild.

Keine Lust auf Plakate? Keine Lust auf Auseinandersetzungen? Lübeck Management hilft!

Keine Ausreden, bitte!

Sehr gut klappt dieses Verfahren beispielsweise am Leerstand in der Breite Straße 36-42 (ehemals Esprit/S'Oliver). Seitdem dort entsprechende Hinweise aushängen, wird nicht mehr plakatiert. Noch besser wäre es, Leerstand zu gestalten, statt diesen dem Stadtraum völlig ausdrucks- und wertlos zu überlassen. 

Wenn Ihnen die Plakatiererei auch ein Dorn im Auge ist, Sie selbst aber weder Zeit noch Nerven und vor allem keine Lust auf derartige "Auseinandersetzungen" haben:  Sprechen Sie uns gern an! Wir übernehmen das für Sie, weil wir Lübeck und Travemünde lieben!


Hierzu wäre es dann allerdings nötig, dass Sie uns, dem Lübeck Management e.V., die Rechte an der Nutzung Ihrer Schaufenster- und/oder Fassadenflächen abtreten. Der Clou: Nur das Lübeck Management hätte dann das Recht, Ihnen Ihre Schaufenster oder Fassaden zu bekleben - was wir natürlich tunlichst unterlassen werden. Lübeck Management kann weitere Schritte androhen und auf den Weg bringen. 


Der Weg zu uns ist relativ einfach:

info@luebeckmanagement.de     0451 7073021

Wer fragt, gewinnt! "Bitte hängen Sie ein Plakat aus". Das Leben besteht aus Geben und Nehmen.

Wer fragt, gewinnt!

Niemand hat etwas gegen die Veranstaltungen an sich oder deren Veranstalter. Wer höflich fragt und um den Aushang seines Veranstaltungsplakats bittet, wird nicht grundsätzlich auf taube Ohren stoßen. Gegen sauber aufgehängte Plakate im Innenraum von Geschäften, Restaurants, Cafés, Galerien, Praxen oder anderen Gewerberäumen und deren zeitgemäße Entfernung nach Veranstaltungsende ist überhaupt nichts einzuwenden. Dass aufgrund der teilweise geringen Schaufenstergrößen nicht allen Bitten um Aushang entsprochen werden können, versteht sich. Ein Nein hat meist gute Gründe. Diese gilt es zu respektieren. 


Den Veranstaltern geht es wie den Geschäftsleuten. Wer für sich werben möchte, muss auf die üblichen Werbeformate zurückgreifen: Anzeigen und redaktionelle Hinweise in Print- und in den sozialen Medien sind auch eine Lösung.

Werbeanlagensatzung. Regeln, die viel zu kurz greifen.

Werbeanlagensatzung. Regeln, die viel zu kurz greifen.

Lübeck Management hatte im Rahmen der Gestaltung der Werbeanlagensatzung mehrfach darum gebeten, das Fremdplakatieren an Gewerbeimmobilien in der Lübecker Altstadt und der Travemünder Altstadt aufzugreifen und in die Satzung einzubinden. Bedauerlicherweise wurde der Tatbestand des Wildplakatierens an privaten Flächen nicht in die Werbeanlagensatzung aufgenommen. Stattdessen gilt - nur(!) - für Gewerbetreibende in der Lübecker Altstadt und in der Travemünder Altstadt: 

§ 6 Unzulässige Werbeanlagen

Absatz (2)  Werbeanlagen sind unzulässig als flächige Beklebung von Schaufenstern und flächige Verdeckung von Schaufenstern durch Plakate, Banner oder dergleichen.

Über den Begriff "flächig" ließe sich an dieser Stelle und mit Blick auf die oben gezeigten Aufnahmen vortrefflich streiten. In diesem Zusammenhang sei als Beispiel die ehemalige Karstadt-Sport Filiale in der Holstenstraße erwähnt. 24 Plakate des Zirkus Frank zieren aktuell (Stand 1. September 2020) die Schaufenster- und Fassadenflächen, von denen ein großer Teil eine derzeit dort gezeigte Ausstellung "stören". Da sei die Frage erlaubt: Welchen Rechtsanspruch erhebt Zirkus Frank auf diese Werbeflächen? Der Erwerber der Immobilie bemüht sich sehr, den optischen Eindruck dieses Leerstandes (bis zum geplanten Abriss) aufzuwerten. Deshalb diese Ausstellung.


Wir meinen: Dieser Anblick ist eine Schande für die Lübecker Geschäftswelt und eine Zumutung für alle Lübeck-Besucher:innen.

Die Werbeanlagensatzung der Hansestadt Lübeck

An dieser Stelle sei gesagt: Wir begrüßen die Werbeanlagensatzung außerordentlich. Lübeck ist eine wunderschöne Stadt und  Travemünde ist das schönste Seebad entlang der Ostseeküste. Die Lübecker Altstadt ist zu einem großen Teil UNESCO Welterbe und ein Juwel, dessen Schutz und Erhalt wir uns gemeinsam auf die Stirn schreiben sollten. Dass es Beschränkungen in der Art, Form und Ausführung von Werbeanlagen gibt, ist deshalb absolut richtig. Wie sorgsam verantwortungsbewusste Gewerbetreibende mit der Auslegung der Vorschriften umgehen, verdeutlichen sehr viele und positive Beispiele.


Es kann unseres Erachtens aber nicht sein, dass sich die ortsansässige gewerbliche Wirtschaft den strengen Regeln zu unterwerfen hat und im Gegenzug andere - ohne Rücksicht auf Verluste - tun, was ihnen gefällt.

Vorwort der Werbeanlagensatzung

"Werbung ist ein Bestandteil der Wirtschaft, der die Medien auf allen Ebenen durchdringt. Werbung begegnet uns in Zeitungen, im Radio, im Fernsehen, im Internet und in Gestalt der Außenwerbung, die jedoch in diesem Zusammenhang einen Sonderfall darstellt: Die Außenwerbung entfaltet ihre Wirkung in den öffentlichen Raum, in den Straßen und Plätzen der Stadt, sie wird zum Bestandteil architektonisch gestalteter Fassaden, der Straßenräume und des Stadtbildes.


Die Werbeanlagen verändern damit das hochkomplexe gemeinsame Kulturgut der Stadt und werden ein wichtiges Element ihrer Gestaltung. Hinzu kommt, dass es für den öffentlichen Raum und seine Aufgabe keine Alternative gibt, der öffentliche Raum mit seinen Funktionen steht uneingeschränkt allen zur Verfügung; das heißt aber auch, dass es keine Chance gibt, den Anlagen der Außenwerbung auszuweichen. Das macht die Außenwerbung für die Werbenden so interessant, begründet aber gleichzeitig die besondere Verantwortung im gesamtgesellschaftlichen Kontext.


Das Bewusstsein für die historisch bedeutsame Bausubstanz und der sensible Umgang damit führen überwiegend dazu, dass Werbeanlagen dezent eingesetzt wurden und diese sich in den Straßenraum einfügen. Es gibt zahlreiche positive Beispiele in den Altstadtbereichen Lübeck und Travemünde, in denen die Interessen Einzelner mit dem Gesamtinteresse in Einklang gebracht wurden. Es ist ablesbar, dass sich die Bürgerinnen und Bürger die Bewahrung des kulturellen Erbes und die Aufwertung des Stadtbildes zu ihrer Aufgabe gemacht haben. Die Werbeanlagensatzung ergänzt die rechtskräftige Gestaltungssatzung und formuliert den Handlungsspielraum. Das vorliegende Handbuch umfasst das Regelwerk und die Begründungen mit grafischen und bebilderten Beispielen, um es den Gewerbetreibenden zu vereinfachen, Neuansiedlern einen Leitfaden an Hand zu geben und eine nachvollziehbare Beschriftung zu ermöglichen.


Ich würde mich freuen, wenn die Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde dazu beiträgt, die reizvollen Straßenräume mit ihrer stimmigen Fassadengestaltung zu erhalten und weniger attraktive Orte aufzuwerten. Davon profitieren langfristig alle."


Franz-Peter Boden im März 2017

Bausenator der Hansestadt Lübeck (2003 - 2017)

Wann, wo und wem ist das Plakatieren im öffentlichen Stadtraum gestattet?

Ausnahmen sind erlaubt - aber nicht auf der "wasserumschlossenen Altstadtinsel"

Werbeplakate Dritter für kommerzielle Zwecke (Angebote für Waren o.ä.) sowie für Veranstaltungen in Veranstaltungsräumen - zum Beispiel: MuK, Gollan-Werft, Kolosseum u.a. -  dürfen nicht im öffentlichen Stadtraum - und schon gar nicht auf der Altstadtinsel - ausgehängt werden. Zirkusse und Wander-Theater haben die Möglichkeit, sich eine Sondererlaubnis von der Hansestadt Lübeck einzuholen; diese gestattet ihnen, maximal 100 Plakate/Werbetafeln im Stadtraum zu errichten - jedoch nicht im gesamten „wasserumschlossenen“ Altstadtbereich, mit Ausnahme der Kanalstraße. Es gelten weitere Auflagen - siehe Muster "Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von bis zum 100 Werbeschildern" zum Download.

 
 

Veröffentlicht: 23. Oktober 2020

Lübeck Management e.V.

 
 

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