Die Weihnachtsstadt des Nordens rüstet sich, der Aufbau der Weihnachtsmärkte hat bereits begonnen. Ab 24. November 2025 verwandelt sich unsere Innenstadt zum Hotspot für Glühwein, Mandeln, Mutzen und mehr. Lübecks historisches Zentrum wird bis zum 31. Dezember 2025 zum Mekka für rund zwei Millionen Tages- und Übernachtungsgäste. Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher hat oberste Priorität.
Das Sicherheitskonzept für die Weihnachtsstadt des Nordens wurde durch das Ordnungsamt (Allgemeine Gefahrenabwehr) in Zusammenarbeit mit der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH als Veranstalterin, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Feuerwehr entwickelt.
Neben den Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei sind auch der Einsatz von Zufahrtssperren und Big Bags vorgesehen, um Straßen zu sichern und den Fahrzeugverkehr zu verlangsamen. Die Sperren verhindern eine Zufahrt in die Weihnachtsmarktbereiche
Währenddessen darf sich in den abgesperrten Bereichen kein Fahrzeug aufhalten.
Nicht entfernte Fahrzeuge werden unverzüglich abgeschleppt.
Das Öffnen der Sperren ist ausschließlich den Einsatzkräften vorbehalten.
Weitere Hinweise zur geänderten Verkehrsführung siehe unten.
Die vorerwähnte Regelung wird Auswirkungen auf gewerbliche Lieferverkehre haben. Lieferverkehrszeiten sind exakt einzuhalten. Insbesondere Gewerbebetriebe, die in den sicherheitsrelevanten Bereichen ansässig und von den Zufahrtsbeschränkungen betroffen sind, werden dringend gebeten, ihre logistischen Abläufe rechtzeitig anzupassen. Das gilt auch für die Kurier-, Express- und Paketdienste. Ausnahmen können aus organisatorischen sowie Sicherheitsgründen nicht zugelassen werden.
Zusätzlich gilt für die im Bereich Breite Straße zwischen Mengstraße und Kohlmarkt ansässigen Gewerbetriebe:
Aufgrund der Arbeiten im Rathaus ist die Zufahrt an bestimmten Tagen temporär eingeschränkt – das gilt auch während der üblichen Lieferverkehrszeiten. Eine Terminabstimmung erfolgt zu gegebener Zeit per E-Mail. Hierfür ist es nötig, dass uns ein E-Mail-Kontakt vorliegt!
Aufgrund der Schutzmaßnahmen kommt es vom 24. November bis 30. Dezember 2025 zu folgenden geänderten Verkehrsführungen (Klick auf die folgenden Abschnitte mit weiteren Details und zur Kartenübersicht):
Das Rechtsabbiegen von der Holstenstraße in die Straße An der Untertrave ist vom 24. November bis 30. Dezember 2025 nicht möglich.
Aus der Kleinen Burgstraße kommend erfolgt die Abfahrt nur noch nach links über die gedrehte Einbahnstraße Koberg vor Hausnummer 12 bis 21 in Richtung Große Burgstraße.
Zwischen Königstraße und Breite Straße ist der Koberg täglich von 10.30 bis 22 Uhr voll gesperrt.
Eine Ausfahrt aus der Königstraße ist dann nur in Richtung Große Burgstraße / Gustav-Radbruch-Platz möglich.
Eine Zufahrt in die Innenstadt über die Burgtorbrücke vom Gustav-Radbruch-Platz kommend ist täglich von 10.30 Uhr bis 22 Uhr nicht möglich.
Ausgenommen sind lediglich Fußgänger:innen, Radfahrende und der Shuttleservice der SWL.
Während der Sperrzeiten erfolgt die Umleitung ab Gutstav-Radbruch-Platz
Achtung: Ein Linksabbiegen an der Ampel Fährstraße - Hafenstraße führt nur bis zur gesperrten Hubbrücke. Eine Querung ist aufgrund der Brückensperrung nicht möglich.
Tipp 1: Vom Gustav-Radbruch-Platz Richtung Innenstadt bitte im Kreisverkehr die Ausfahrt "Falkenstraße" nehmen. Dem Straßenverlauf folgen bis Hüxterdamm, rechts über die Hüxtertorbrücke und rechts in die Kanalstraße bis An der Untertrave. Siehe Karte. Zum Vergrößern auf "Vollbildanzeige" klicken.
Tipp 2: Zufahrtsberechtigte (Anwohnende, Gewerbetreibende mit entsprechenden Zufahrtsberechtigungen) können das Quartier Große Burgstraße über die Straße An der Untertrave - Große Altefähre - Kleine Burgstraße - Koberg erreichen.
Tipp 3: Zufahrt zur Große Burgstraße über Kanalstraße und die Rippenstraßen (Wahmstraße, Fleischhauerstraße, Glockengießerstraße) sowie Königstraße, stadtauswärts.
Die Fischergrube wird zur Einbahnstraße in Richtung Kupferschmiedestraße/Schwönekenquerstraße/An der Untertrave »
Die Zufahrtszeiten für den Lieferverkehr in den Bereichen der Fußgängerzonen Markttwiete, Hüxstraße, Fleischhauerstraße, Dr.-Julius-Leber-Straße, Mengstraße, Breite Straße sind auf die Zeiten von 5 bis 10.30 Uhr und 22 bis 23 Uhr beschränkt.
Die Ausfahrt aus dem Unteren Wehdehof und dem Parkhaus St. Marien ist nur nach rechts in Richtung Beckergrube möglich.
Die Freigabe für den Radverkehr in der Fußgängerzone Fleischhauerstraße, Mengstraße, Breite Straße, Hüxstraße, Dr.-Julius-LeberStraße ist auf die Zeit von 22 bis 10.30 Uhr beschränkt
Die Geschwindigkeit An der Untertrave/Drehbrückenplatz wird auf 30 Km/h reduziert.
Im Rahmen der Online-Informationsveranstaltung erläutern wir Ihnen, welche Bereiche der Innenstadt betroffen sind und welche Besonderheiten auf die Unternehmen zukommen. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu informieren und machen Sie auch Ihre benachbarten Unternehmen auf diese Veranstaltung aufmerksam. Vielen Dank!