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Online-Umfrage: Einsparungen zur Energieversorgung in Unternehmen

19.08.2022

Energieeinsparmaßnahmen in Unternehmen. Umfrage im Rahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, die am 1. September 2022 in Kraft tritt.

Hintergrund

Seit Wochen wird angeregt über die Energieeinsparmaßnahmen diskutiert, die seitens der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden sollen. Nun stehen die Maßnahmen fest. Das zuletzt vielfach angesprochene „Ausschalten der Schaufensterbeleuchtung“ ist nicht Bestandteil der nachfolgend unter 1. genannten Verordnung, wohl aber das generelle Ausschalten der Außenbeleuchtung von Gebäuden und der Werbeanlagen in der Zeit von 22 bis 16 Uhr. Es liegen zwei Verordnungstexte vor:

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Wir haben in diesem Zusammenhang nachfolgende Online-Umfrage vorbereitet und bitten Sie um Beantwortung der Fragen. Die Umfrage dient folgenden Zwecken:


  1. Zu Ihrer Orientierung und Anregung zu energieeinsparenden Maßnahmen, die sowohl kurz- als auch mittel- oder gar langfristig umsetzbar sein können, 
  2. als Gradmesser für gegebenenfalls kollektiv umzusetzende Maßnahmen, die dann koordiniert erfolgen sollten und 
  3. uns, als Grundlage für eine weitere Kommunikation, auch gegenüber der Presse.

Die Teilnahme an der Umfrage kann anonym erfolgen und nimmt in etwa zehn Minuten in Anspruch, wobei einige Fragen auf bestimmte Unternehmenszweige nicht zutreffen. Diese können übersprungen werden. Sollten Sie bei einigen Fragen jedoch den Punkt „Weitere Informationen erwünscht“ wählen, benötigen wir Ihre Kontaktdaten oder die direkte Kontaktaufnahme per E-Mail. Wir danken für Ihr Mitwirken.

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Hinweis

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Übersicht Gebäudeenergieberater mit Sitz im Kammerbezirk der Handwerkskammer Lübeck

Experten finden

Wir wurden nach Experten gefragt, die bei einer Energieberatung kompetent Auskunft geben und dabei behilflich sein können, die richtigen Sparmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Handwerkskammer Lübeck hat eine Übersicht unter Gebäudeenergieberater - Handwerkskammer Lübeck (hwk-luebeck.de) zusammengestellt und weist zugleich auf folgendes hin:  


Die dort genannten Berater haben bei einer Handwerkskammer eine Qualifikation erworben, die sie zur Führung der Bezeichnung „Gebäudeenergieberater“ berechtigt, während der allgemeine Titel „Energieberater“ nicht geschützt ist. 


Darüber hinaus können über Websites einzelner Fachverbände des Handwerks (z.B. des bundesweiten Zentralverbandes des Elektrohandwerks) dem Gewerk angehörende Innungs-Fachbetriebe gefunden werden, die aber nicht zwingend Energieberatungen anbieten müssen.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die 

Handwerkskammer Lübeck

Breite Straße 10/12

23552 Lübeck

Telefon +49 451 1506-0 

E-Mail an info@hwk-luebeck.de

Internet: www.hwk-luebeck.de


Die Hansestadt Lübeck reagiert und schaltet die nächtliche Beleuchtung ab

Hansestadt Lübeck schaltet die nächtliche Beleuchtung öffentlicher Gebäude ab 29. August 2022 ab

In einer Pressemitteilung vom 18. August 2022 hatte Bürgermeister Jan Lindenau bereits über Energiesparmaßnahmen informiert. Zur Pressemitteilung hier >>

Seit Montag, den 29. August 2022 wird auch die historische Altstadtsilhouette nicht mehr angestrahlt. Hierzu hat Bürgermeister Jan Lindenau am Freitag, den 26. August 2022 die hier >> veröffentlichte Pressemitteilung herausgegeben.

 
 

Ergebnisse der Online-Umfrage in anonymisierter Form.

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Lübeck Management e.V.

 
 

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