KIEL. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute (18. Dezember) eine angepasste Quarantäne-Verordnung für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten beschlossen. So gelten künftig für die so genannte Arbeitsquarantäne neue Regelungen.
KIEL. Um in den kommenden Wochen die Versorgung von
Lebensmittel-Geschäften, aber auch von Apotheken, Arztpraxen sowie den
entstehenden Impfzentren zu sichern, hat Verkehrsminister Dr. Bernd
Buchholz am 17. Dezember 2020 mit sofortiger Wirkung das Sonn- und
Feiertagsfahrverbot für Lkw erneut ausgesetzt. Ferner bestehe kein Wunsch nach zusätzlichen Sonntagsöffnungen zur Entzerrung der Kundenströme.
Aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie begrenzt die Hansestadt Lübeck ihre Serviceleistungen auf zwingend notwendige Termine.
Die Hansestadt Lübeck erlässt aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14. Dezember 2020 eine neue Allgemeinverfügung (AVG) zum räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie zum Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Stadtteil Travemünde.
Seit Mittwoch, den 16. Dezember 2020 gelten die Vorschriften der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, wonach sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen müssen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte sowie Weihnachtsbaumverkäufe. Baumärkte sind ebenfalls zu schließen. Sie können aber – wie alle Einzelhandelsgeschäfte – Abhol- und Lieferservices anbieten. Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich.
Aufgrund zahlreicher Rückfragen haben wir die wesentlichen Punkte aus § 8 - Einzelhandel - noch einmal in einer Übersicht zusammengefasst und die wichtigen Stellen farblich markiert. Hier zum Download
So wird es hoffentlich noch etwas verständlicher.
Um den Kund:innen einen besseren Überblick zu geben, welches Geschäft oder
Restaurant zu welchen Zeiten mit besonderen Liefer- oder Abholservices
zur Verfügung steht oder sogar zur Gruppe derer zählt, die nicht von der Schließungsverordnung betroffen sind, haben wir eine Übersicht auf unserer Internetseite erstellt. Diese wächst nun kontinuierlich und wird von uns über die sozialen Medien und weitere Kanäle beworben.
Wenn auch Sie in dieser Übersicht erwähnt werden möchten, melden Sie sich jetzt! Nennen Sie kurz Ihre wichtigsten Kundenbotschaften, ob zum
Beispiel noch ein Weihnachtsgeschenk oder ein Gutschein bestellt und die
Ware abgeholt oder geliefert werden kann. Hilfreich sind alle Angaben
zur Bestell- und Bezahlfunktion und vor allem die Zeiten Ihrer Erreichbarkeit. Alternativ genügt die Angabe zur Verlinkung auf Ihre eigene
Internetseite, auf der Sie Ihre Kundeninformationen möglicherweise schon hervorragend veröffentlicht haben. Eines ist sicher: Eine Gesamtübersicht aller Angebote im Lübecker
Stadtgebiet hilft den Kund:innen, sich zurecht zu finden - und vielleicht sogar Neues in Lübeck zu entdecken. Nutzen Sie dieses Angebot und zeigen Sie: Lübeck ist auch in Lockdown-Zeiten für alle Kunden da! #gemeinsamschaffenwirdas