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Aktuelle Informationen vom 18. Dezember 2020

AHA
 
 
 
 
Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Landesregierung beschließt Anpassung der Quarantäne-Verordnung

KIEL. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute (18. Dezember) eine angepasste Quarantäne-Verordnung für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten beschlossen. So gelten künftig für die so genannte Arbeitsquarantäne neue Regelungen.

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Land setzt Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw und die Bäderverordnung aus

Buchholz: "Auch kein Sonntagsverkauf zwischen Weihnachten und Silvester"

KIEL. Um in den kommenden Wochen die Versorgung von Lebensmittel-Geschäften, aber auch von Apotheken, Arztpraxen sowie den entstehenden Impfzentren zu sichern, hat Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz am 17. Dezember 2020 mit sofortiger Wirkung das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erneut ausgesetzt. Ferner bestehe kein Wunsch nach zusätzlichen Sonntagsöffnungen zur Entzerrung der Kundenströme.

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Hansestadt Lübeck
 

Die Hansestadt Lübeck informiert:

Stadtverwaltung informiert über eingeschränkte Erreichbarkeiten – Bis einschließlich 10. Januar 2021 nur noch Notfalltermine

Möglichst nur noch eine Person je Haushalt zum Wochenmarkt-Einkauf

Aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie begrenzt die Hansestadt Lübeck ihre Serviceleistungen auf zwingend notwendige Termine.

 

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Lübeck verschärft die Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Neue Allgemeinverfügung.

Ausweitung der Maskenpflicht - Kein Tagestourismus an den Wochenenden in Travemünde

Die Hansestadt Lübeck erlässt aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14. Dezember 2020 eine neue Allgemeinverfügung (AVG) zum räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie zum Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Stadtteil Travemünde.

 

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Lübeck Management e.V. informiert:

Click & collect - Abhol- und Lieferservices im Überblick

Seit Mittwoch, den 16. Dezember 2020 gelten die Vorschriften der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, wonach sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen müssen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte sowie Weihnachtsbaumverkäufe. Baumärkte sind ebenfalls zu schließen. Sie können aber – wie alle Einzelhandelsgeschäfte – Abhol- und Lieferservices anbieten. Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich.

Erläuterungen aus dem Regelwerk

Aufgrund zahlreicher Rückfragen haben wir die wesentlichen Punkte aus § 8 - Einzelhandel - noch einmal in einer Übersicht zusammengefasst und die wichtigen Stellen farblich markiert. Hier zum Download

So wird es hoffentlich noch etwas verständlicher. 

  • Alle Waren dürfen weiterhin verkauft werden. Ausnahme: Silvesterfeuerwerk.
  • Geschäfte, deren Warensortimente überwiegend (mehr als 50 %) aus Waren des täglichen Bedarfs bestehen oder unter die oben genannten Kategorien fallen, dürfen wie gewohnt öffnen. Zeitliche Einschränkungen gibt es nicht, bis auf das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen gem. LÖffZG. Das Verkaufsverbot für alkoholische Getränke in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gilt weiterhin.
  • Geschäfte, die von der Schließungsanordnung betroffen sind, dürfen vorher telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder über einen Onlineshop bestellte Waren verkaufen und abholen lassen oder liefern. Die Bezahlung der Waren kann auch bei Abholung erfolgen.
  • Eine Warenausgabe innerhalb geschlossener Räume darf nur erfolgen, wenn sie jeweils nur von einer Kundin oder einem Kunden betreten werden.

Ob last minute Weihnachtsgeschenk, Gutschein, Baumarktartikel oder Speisen und Getränke: Wo gibt's was?

Um den Kund:innen einen besseren Überblick zu geben, welches Geschäft oder Restaurant zu welchen Zeiten mit besonderen Liefer- oder Abholservices zur Verfügung steht oder sogar zur Gruppe derer zählt, die nicht von der Schließungsverordnung betroffen sind, haben wir eine  Übersicht auf unserer Internetseite erstellt. Diese wächst nun kontinuierlich und wird von uns über die sozialen Medien und weitere Kanäle beworben.

Jetzt eintragen und Flagge zeigen.

Wenn auch Sie in dieser Übersicht erwähnt werden möchten, melden Sie sich jetzt! Nennen Sie kurz Ihre wichtigsten Kundenbotschaften, ob zum Beispiel noch ein Weihnachtsgeschenk oder ein Gutschein bestellt und die Ware abgeholt oder geliefert werden kann. Hilfreich sind alle Angaben zur Bestell- und Bezahlfunktion und vor allem die Zeiten Ihrer Erreichbarkeit. Alternativ genügt die Angabe zur Verlinkung auf Ihre eigene Internetseite, auf der Sie Ihre Kundeninformationen möglicherweise schon hervorragend veröffentlicht haben. Eines ist sicher: Eine Gesamtübersicht aller Angebote im Lübecker Stadtgebiet hilft den Kund:innen, sich zurecht zu finden - und vielleicht sogar Neues in Lübeck zu entdecken. Nutzen Sie dieses Angebot und zeigen Sie: Lübeck ist auch in Lockdown-Zeiten für alle Kunden da! #gemeinsamschaffenwirdas

 
 

Hier tragen Sie sich mit Ihren Informationen ein.

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