Die Hansestadt Lübeck erlässt entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit, die heute, 15. Januar 2021, unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht wird und ab morgen, Sonnabend, 16. Januar 2021, bis einschließlich 15. März 2021, gilt.