Auf der Grundlage eines Runderlasses des Landes vom 19.03.2021 und nach den Beratungen der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 31.03.2021 hat die Hansestadt Lübeck heute eine neue Allgemeinverfügung zu Einschränkungen im Einzelhandel und bei Kultur- bzw. Freizeiteinrichtungen erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 05.04. in Kraft und ist zunächst auf eine Woche befristet.
In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Entgegen der gestrigen Meldung, dass sich ab sofort eine Person je 20 Quadratmeter in der Verkaufsstelle aufhalten darf, wurde dieses korrigiert. Leider enthielten auch diverse Pressemitteilungen diesen Fehler. Es gilt also:
Ganz wichtig erscheint uns noch einmal der Hinweis auf folgende Regelung:
Es ist davon auszugehen, dass der kommunale Ordnungsdienst die Einhaltung der Regeln kontrolliert. Sollten sich vor den Verkaufsstellen wartende Kund:innen aus zwei oder mehreren Verkaufsstellen vermischen, um auf eine Terminvergabe vor Ort zu warten, kann die Lage "leicht unübersichtlich" werden. Bitte haben Sie deshalb auch stets einen Blick für die Bereiche vor Ihren Ladentüren. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte direkt an den Ordnungsdienst und erbitten Hilfestellung - oder melden Sie sich beim Lübeck Management.
Es ist in unser aller Interesse, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Schaffen wir das nicht gemeinsam, werden wir schlimmstenfalls in die nächste Lockdown-Stufe (Ü100) rutschen. Das kann niemand wollen.
Deshalb noch einmal unsere große Bitte, auch an jene Verkaufsstellen, die von der Verpflichtung zur Terminvergabe (click & meet) und der Kontaktdatenerhebung befreit sind:
Es schadet ganz und gar nicht, wenn sich auch Baumärkte, Blumen- und Buchläden, Babyfachmärkte, Apotheken oder Drogeriemärkte und sogar Lebensmittelgeschäfte über die luca App registrieren und entsprechende QR-Codes an ihren Eingängen platzieren. Das steigert einerseits die allgemeine Akzeptanz für die Kontaktdatenerfassung und gibt andererseits auch Ihren Kunden ein gutes Gefühl. Wir sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Lübeck: #einchecken #wirmachenmit
Beachten Sie bitte:
Die Terminvergabe ist laut Landesverordnung auch "per Zuruf" möglich. Das heißt nicht, dass der Kunde die Tür öffnen und rufen darf "ist hier noch ein Termin frei?" Betreiber von Verkaufsstellen können mit wartenden Kunden an/vor der Tür mündlich, auch fernmündlich, vereinbaren, welcher nächstmögliche Termin verfügbar ist. Diese Terminbuchung muss dokumentiert und auf Nachfrage den Ordnungsbehörden nachgewiesen werden.
Es eigenen sich auch an der Ladentür angebrachte Hinweise auf Telefonnummern zur Kontaktaufnahmen für eine Terminvereinbarung - die dann durchaus auch sehr zeitnah erfolgen kann.
Oder ein QR-Code mit Link zur eigenen Webseite, auf der eine Online-Terminvergabe zur Verfügung steht.
Hier noch einmal der Link zu unseren Hinweise zur Online-Terminvergabe. Nutzen Sie dieses Tool. Es erleichtert die Sache ungemein. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu noch Fragen haben.
Bitte nehmen Sie unbedingt an der Kontaktdatenerfassung über die luca App teil. Weitere Informationen dazu hier
Wir werden Sie in den nächsten Tagen noch einmal eingehender über die wichtigen Eigenschaften der luca App informieren.
Zwischenzeitlich wurden bereits 10.500 Stück COVID 19 Antigen Schnelltests ausgeliefert. Aufgrund der hohen Nachfrage nehmen wir weitere Bestellungen entgegen. Eine dritte Lieferung wird für die Woche nach Ostern erwartet.
Hinweis: Die in der Übersicht genannten Preisangaben beziehen sich nicht auf "Ihre Bestellung", sondern auf die Gesamtmenge, die wir bei unserem Großhändler beziehen. Also: Je größer die Gesamtbestellmenge, desto günstiger der Preis für jedes einzelne Unternehmen.
Bei Interesse können Sie jetzt Ihren Bedarf bestellen:
Produktinformationen und Packungsbeilagen zum Download sowie Hinweise zur Listung beim BfArM und Einkaufspreise: