Hier:
Die Inzidenzzahlen im Lübecker Stadtgebiet steigen. Seit Donnerstag, den 6. Mai 2021 liegt der Wert über 50.
Laut Erlass der Landesregierung vom 23. April 2021 gilt:
Wird in einem Kreis oder kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten und liegt kein nahezu vollständig eingrenzbares Ausbruchsgeschehen vor, so sind dort ab dem übernächsten Tag durch Allgemeinverfügung Maßnahmen umzusetzen.
Spätestens am dritten Tag, an dem der Schwellenwert überschritten wurde, ist eine Lagebewertung dem Gesundheitsministerium als Fachaufsicht abzugeben. Die weiteren konkreten Schritte hinsichtlich der Umsetzung dieses Erlasses sind dann zwischen dem betroffenen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt und dem Gesundheitsministerium miteinander abzustimmen.
Wir rechnen am Montag, den 10. Mai 2021 mit einer Entscheidung des Bürgermeisters.