Änderungen in § 7 (Gastronomie), wichtig für Beherbergungsbetriebe, § 10 (Freizeit- und Kultureinrichtungen), § 12a (Außerschulische Bildungseinrichtungen) und redaktionelle Korrektur in § 21 (Ordnungswidrigkeiten)
Die Landesregierung hat heute (21. Mai) beschlossen, dass der Erlass über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern zum 25. Mai aufgehoben wird.