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Aktuelle Informationen vom 22. Juli 2021

AHA
 
 
 
 
Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Lockerungen ab Montag

Das Land hat die Neufassung der Corona-Bekämpfungsordnung veröffentlicht. Die Regelungen treten am 26. Juli in Kraft.

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Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)

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Hansestadt Lübeck

Die Hansestadt Lübeck informiert:

Freie Impfstoffwahl bei Corona-Schutzimpfungen ohne Termin von Mittwoch bis Sonntag

Impfwillige in Lübeck entscheiden ab sofort selbst, welcher der vier Impfstoffe verabreicht wird – Kreuzimpfung möglich

Ab sofort erweitert das Lübecker Impfzentrum von Mittwoch bis Sonntag die Sonderimpfaktion ohne Termin: Impfwillige entscheiden ab Mittwoch, 21. Juli 2021, an diesen Tagen bei Anmeldung, welcher Impfstoff ihnen verabreicht wird. Zur Verfügung stehen BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca sowie Johnson & Johnson – jeweils solange der Vorrat reicht. Angeboten werden auch Kreuz-Imfpungen: Wer bereits eine Erstimpfung mit AstraZenica erhalten hat, kann frühestens vier Wochen nach diesem Termin eine Zweitimpfung mit BioNTech/Pfizer erhalten.


Willkommen sind in Lübeck alle Menschen mit gültigen Ausweispapieren der Bundesrepublik Deutschland, also nicht nur Lübecker:innen sondern auch Gäste aus der Region. Geimpft werden alle Personen ab 18 Jahren nach einem ausführlichen Impfgespräch. Die Wahl des Impfstoffs wird bei Anmeldung abgefragt. Bei einer Erstimpfung mit den Wirkstoffen BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca, ist zu beachten, dass eine terminlich vorgegebene Zweitimpfung nach wenigen Wochen (vier bis sechs) zur gleichen Uhrzeit erfolgt.


Auch wer bereits vor mehr als fünf Wochen seine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten hat und seinen regulären Zweittermin nicht abwarten möchte, kann sich in der MuK ein zweites Mal mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Eine Terminvereinbarung ist ebenfalls nicht notwendig. Es wird aber in diesen Fällen darum gebeten, den geplanten Termin für die Zweitimpfung zu stornieren. Der in der Folge freiwerdende Termin, kann dann an eine andere Person vergeben werden.


Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und - wenn möglich - Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung. Diese sind online abrufbar unter: www.impfen-sh.de oder direkt https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/Download-Dokumente.html).


Die Impfungen ohne Termin werden von mobilen Teams der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein durchgeführt und sind ein zusätzliches Angebot. Alle geplanten Corona-Schutzimpfungen mit Termin sind unabhängig von diesem Angebot und werden parallel im Impfzentrum Lübeck mit dem vereinbarten Impfstoff durchgeführt. Impfwillige werden gebeten, die entsprechend gesondert ausgeschilderten Zugänge zum Impfzentrum in der Musik- und Kongresshalle zu nutzen.

 
 

Hansestadt Lübeck 

Der Bürgermeister 


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Schüsselbuden 16 
23552 Lübeck 
Servicetelefon: (0451) 115, montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr 
E-Mail: info@luebeck.de 
De-Mail: info@luebeck.de-mail.de 
Internet: www.luebeck.de

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