Die Hansestadt Lübeck führt ab Montag, 15. November 202 in vielen Bereichen der Stadtverwaltung und städtischen Gesellschaften eine Zugangsbeschränkung ein, wonach ausschließlich Personen die Einrichtungen nutzen dürfen, wenn sie einen Nachweis vorweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind. Ein Testnachweis ermöglicht ab diesem Zeitpunkt keine Zugangsberechtigung mehr.