Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:
Neue Corona-Verordnung beschlossen
Strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, begrenzte Teilnehmerzahl für Großveranstaltungen – diese und weitere Regeln gelten ab Mittwoch.
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Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung
Verkündet am 14. Dezember 2021, in Kraft ab 15. Dezember 2021
Ersatzverkündung und konsolidierte Lesefassung aktuellem Stand