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Aktuelle Informationen vom 23. Dezember 2021

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Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Neue Corona-Verordnung

Strengere Kontaktbeschränkungen und eine Obergrenze für Großveranstaltungen – diese und weitere Regeln gelten ab Dienstag, den 28. Dezember.

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Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung
Verkündet am 23. Dezember, in Kraft ab 24., bzw. 28. Dezember 2021

Ersatzverkündung und konsolidierte Lesefassung nach aktuellem Stand

Die Landesverordnung...

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Lübeck Management
 

Lübeck Management e.V. informiert:

Wie angekündigt, hat die Landesregierung am 23. Dezember 2021 Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung auf Grundlage der Bund-Länder-Beratung vom 21. Dezember 2021 beschlossen. Die Änderungen treten am 24. bzw. 28. Dezember 2021 in Kraft. Die Verordnung ist gültig bis zum 18. Januar 2022.  

Wesentliche Änderungen

§ 2 Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene; Kontaktbeschränkungen

Zu den bereits geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte kommen Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene: Ab dem 28. Dezember sind Treffen im privaten Raum (Wohnung und dazugehöriger Garten) nur noch mit maximal zehn Personen möglich, außer alle Personen gehören einem Haushalt an. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, unabhängig ob sie geimpft oder genesen sind.

Neu: § 2b Besondere Schutzmaßnahmen insbesondere zu Silvester und Neujahr

Darüber hinaus ermöglicht die neue Verordnung den zuständigen kommunalen Behörden, maximale Gruppengrößen auf Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen Flächen zu bestimmen, auf denen insbesondere zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist. Außerdem können sie zusätzliche Regelungen bestimmen, etwa Mindestabstände zu den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte oder eine Maskenpflicht.

Hinweis: Mit der Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Wir informieren.
 
 

§ 5 Veranstaltungen

In Diskotheken und Clubs mit Tanzen müssen die Kapazitäten ab dem 28. Dezember unter den bereits gültigen "2G-Plus"-Regeln auf 50 Prozent (max. 1.000 Personen) reduziert werden. Eine zusätzliche Testung ist nicht erforderlich, wenn nach der vollständigen Schutzimpfung eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist und seit dieser mindestens 14 Tage vergangen sind. Es gilt eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen. Gäste dürfen Getränke oder Speisen ausschließlich an ihrem festen Steh- oder Sitzplatz verzehren.



Bei Tanzveranstaltungen wie z.B. Bällen oder Tanzpartys, aber auch bei vergleichbaren Festen, z.B. Hochzeiten, in Gaststätten (mit Tanz), wird die Teilnehmerzahl ab dem 28. Dezember - wie in Diskotheken - auf die Hälfte der räumlichen Kapazität begrenzt. Außerdem gelten in diesen Fällen auch dort "2G-Plus" sowie Maskenpflicht.


Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern (Innen- und Außenbereiche) werden ab dem 28. Dezember grundsätzlich untersagt. Dazu zählen unter anderem Konzerte oder größere Sportveranstaltungen.


 
 

§ 7 Gaststätten

Der Verzehr in der Innengastronomie (Speisen und Getränke) ist dann nur noch an festen Sitz- oder Stehplätzen mit Tischen möglich.
 
 

§ 21 Bußgelder

Die ergänzten Regelungen werden bußgeldbewehrt. Der Bußgeldkatalog wird in Kürze angepasst.

Details ergeben sich schon jetzt aus der Ersatzverkündung vom 23.12.2021 Nr. 5 (...) § 21 wird wie folgt geändert: (...) 

Blick auf das Entree zur Weihnachtsstadt des Nordens.
Herzlichen Dank an...

... die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH für die Organisation der "Weihnachtsstadt des Nordens", 
... Olli Zimtstern - "Fotografie & Drohnenaufnahmen" für diese wunderschöne Aufnahme, 
... unser tolles Kotka-Tanne-Team, den Helfern und Sponsoren, 
... die Lübecker Verwaltung (Straßenverkehrsbehörde, Stadtgrün und Verkehr, LHG und der Ordnungsbehörde) 
... die Landespolizei Schleswig-Holstein 
... zahlreiche Unterstützer:innen aus der Lübecker Wirtschaft & Lübecker Organisationen sowie 
... Privatpersonen, die ihre persönlich signierte Weihnachtskugel in den Baum gehängt haben.


Alle halfen kräftig mit, diese schöne Tradition mit ihrem finanziellen, materiellen und persönlichen Einsatz am Leben zu erhalten. Klick auf das Bild für ein paar Impressionen vom Aufbau. Viel Spaß dabei. 
Frohe Weihnachten und beste Gesundheit wüschen Ihnen und euch das Team vom 


Lübeck Management e.V. - GUTE UNTERNEHMEN FÜR LÜBECK


P.S.: 2022 feiern wir in Lübeck übrigens das 30. Kotka-Tanne-Jubiläum. Wir hoffen sehr, dass dieses wieder in gewohnter Tradition stattfinden kann. Ohne Einschränkungen. Deshalb:

Lasst euch bitte impfen!

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