Nach wie vor sind Hygienekonzepte zu erstellen und vorzuhalten. Diese sind regelmäßig zu überprüfen und den Vorschriften der jeweils gültigen Verordnung anzupassen. Das ist zu dokumentieren. Die oder der Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen.
In einem Hygienekonzept nach § 4 Absatz 1 sind die Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Infektionserregern darzulegen. Es hat die Verfahrensweisen zur Einhaltung von Anforderungen an die Hygiene abzubilden und die Dokumentation durchgeführter Maßnahmen sicherzustellen. Soweit aus Gründen des Arbeitsschutzes zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos erforderlich sind, können diese ebenfalls abgebildet werden. Der Umfang des Hygienekonzeptes hängt von den jeweiligen individuellen Gegebenheiten in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung ab.
Absatz 3:
An allen Eingängen ist durch deutlich sichtbare Aushänge in verständlicher Form hinzuweisen
auf die Hygienestandards nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 5 und weitere nach dieser Verordnung im Einzelfall anwendbaren Hygienestandards;
darauf, dass Zuwiderhandlungen zum Verweis aus der Einrichtung oder Veranstaltung führen können;
auf sich aus dieser Verordnung für die Einrichtung ergebende Zugangsvoraussetzungen, insbesondere Anforderungen an den Impf- oder Genesenenstatus.
Dabei ist jeweils ein QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitzustellen. Die Umsetzung der Hygienestandards nach Nummer 1 ist jeweils kenntlich zu machen.
Neue Corona-Regeln geben immer wieder einmal Anlass, einen kritischen Blick auf die vorhandenen Aushänge zu werfen. Sind diese noch up to date und wirklich ansehnlich? Nichts ist schlimmer für Kund:innen, Besucher:innen und Gäste, als sich in diesem Regel-Wirrwarr an veralteten Plakaten orientieren zu müssen. Hier und da scheint eine Erneuerung ohnehin sehr angebracht. Deshalb: Beim kommenden Frühlings-Fensterputzen gleich Aushänge erneuern.
Plakate stehen hier zum Download und in unserer Geschäftsstelle Breite Straße 6 - 8 - im Foyer auf dem Plakate-Tisch -, zur Abholung bereit.
Zum Download bitte auf das jeweilige Plakat klicken.