Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ("Kassengesetz") wurde die Regelung des § 146a AO neu geschaffen. Hiernach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. So sollen Manipulationen an den digitalen Daten verhindert werden. Auch die nachträglichen Manipulationen dieser Daten sollen künftig vermieden werden.
Einen sehr umfänglichen Fragen & Antworten-Katalog hat das BMFI unter nachfolgendem Link zusammengestellt. bundesfinanzministerium.de
Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Eine Belegausgabepflicht besteht dann nicht. Es sind bei offenen Ladenkassen jedoch die gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. § 146 Abgabenordnung, also einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen und weitere Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat die wichtigsten Informationen in einem Merkblatt zusammengstellt.
Das Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept (kurz: Zentrenkonzept) wurde am 24.02.2011 von der Bürgerschaft als Grundlage der räumlichen Einzelhandelsentwicklung in der Hansestadt Lübeck beschlossen. Es konkretisiert und ersetzt das von der Bürgerschaft am 28.05.2009 beschlossene Einzelhandelsentwicklungskonzept. Das vorliegende Dokument fasst die wichtigsten Inhalte des Bürgerschaftsbeschlusses zusammen.
Das Zentrenkonzept der Hansestadt Lübeck besteht aus den folgenden vier Teilen:
Teil A Lübecker Sortimentsliste der zentren-relevanten, nahversorgungsrelevanten und nichtzentrenrelevanten Sortimente,
Teil B Gliederung und Zuordnung der Einzelhandelsstandorte (Lübecker Zentrensystem) in die Kategorien Innenstadt (Hauptzentrum), Stadtteilzentren, Nahversorgungszentren, Sonderstandorte (differenziert nach Sonderstandorten (über-)regionaler Bedeutung und nach sonstigen Sonderstandorten),
Teil C Abgrenzung der zentralen Versorgungs-bereiche und der Sonderstandorte (über-) regionaler Bedeutung,
Teil D Lübecker Leitsätze zur Stärkung der Zentren und Sicherung der Nahversorgung einschließlich der zugehörigen Ausführungen.
Im Anschluss an die Teile A bis D werden die wesentlichen Begrifflichkeiten erläutert und die in den Leitlinien genannten Verkaufsflächenzahlen begründet.
Wer durch die lebendigen Einkaufsstraßen der Lübecker Altstadt geht, sieht an vielen Häu-sern auch Werbeanlagen. Unstrittig ist: Geschäfte dürfen für sich werben. Das „Wie“ hat die Stadt in einer Werbeanlagensatzung geregelt. So möchte sie sicherstellen, dass Werbetafeln, Leuchtreklame oder Schaufensterbeschriftungen der historischen Bausubstanz angemessen gestaltet sind. Das ist auch im Sinne der Geschäftsleute, die an einem attraktiven Umfeld interessiert sind.
Der KPR arbeitet langfristig am Erhalt von „Sicherheit und Ordnung“ durch Prävention und sieht in der neuen Organisationsstruktur eine feste Arbeitsgruppe zum Thema „Sicherheit im öffentlichen Raum“ vor. Die Arbeit des KPR ist somit kontinuierlich ohne konkreten Einzelfallanlass. Der KPR wird gelenkt durch die Steuerungsgruppe und die Geschäftsführung und arbeitet in fünf Arbeitsgruppen. Diese tagen viermal jährlich sowie bei Bedarf und reflektieren die Ergebnisse ihrer Arbeit sowohl an die Steuerungsgruppe als auch innerhalb der Arbeitsgruppen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Arbeit des KPR in untenstehender Präsentation zum Download.
Die Sicherheitspartnerschaft, im September 2019 zwischen Hansestadt und Polizeidirektion gegründet, zielt auf eine konkrete Einzelfallthematik ab, der nicht mehr nur präventiv entgegengewirkt werden kann. In diesem Fall: Die nachhaltige Auflösung der „offenen Drogenszene“ bis April 2020 und die Verhinderung der Etablierung an anderer Stelle. Eine Sicherheitspartnerschaft ist somit anlassbezogen, zeitlich begrenzt und operativ tätig. In der Zukunft können anlassbezogene, neue Herausforderungen zu einer erneuten Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizeidirektion und Hansestadt Lübeck führen, wenn der präventive Ansatz allein nicht die gewünschte Wirkung erzielt oder Straftaten das öffentliche Leben punktuell stark beeinträchtigen.
Unmittelbar erkennbar ist der Unterschied zwischen beiden Institutionen durch den Zeithorizont und die Handlungsform (präventiv versus operativ). In Zeiten, in denen eine Sicherheitspartnerschaft operativ tätig werden muss, ist eine enge Abstimmung der beiden Institutionen sicherzustellen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zielsetzungen und Schwerpunktsetzungen der beiden Institutionen auf:
Kriminalpräventiver Rat |
Sicherheitspartnerschaft |
---|---|
bestehend seit 1992 |
erstmalig in 2019 |
Vorwiegende Handlungsform: |
Vorwiegende Handlungsform: |
präventiv |
operativ |
(Analysen, Maßnahmen zur Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, Verhaltensprävention, universelle Prävention, selektive Prävention, indizierte Prävention betreffend, Abstimmung von Verhältnisprävention) |
(Überwachung, Ermittlung und Repression, Abstimmung von Verhältnisprävention, Maßnahmenumsetzung) |
Treffen: regelmäßig & anlassbezogen |
Treffen: anlassbezogen, zeitlich befristet |
Funktion: |
Funktion: |
Fürsorgepflicht |
Gewaltmonopol |
Verhindern und Mildern bezogen auf alle und die einzelne Person. Minimierung von Risiko, Kinder- und Jugendschutz, Schulung von Bezugspersonen |
Intervention im öffentlichen Raum situativ, ortsgebunden auf der Akteursebene zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, Schutz von Dritten (Person und Eigentum) |
Ziel: |
Ziel: |
nachhaltige und umfassende Problembefassung zum Thema Prävention und Sicherheit und Implementierung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Intervention und Repression |
Bearbeitung von anlassbezogenen und akuten Situationen wie zum Beispiel die Auflösung der offenen Drogenszene und die Verhinderung einer Neuetablierung. Andere Anlässe denkbar. |
Beispiele aus dem Themenspektrum: |
Beispiele aus dem Themenspektrum: |
Gesundheitsfördernde Maßnahmen |
schnelles und effektives Beseitigen einer Problemlage unter Berücksichtigung sozialer Belange |
Gewaltprävention |
z.B. Drogenszene, Rockerszene, Prostitution, organisierte Kriminalität usw. |
Kompetente und verantwortliche Mediennutzung |
Wiederherstellen der Sicherheit im öffentlichen Raum |
Suchtprävention Kinder und Jugendliche |
Präsenz (präventiv) zum Erhalt der Sicherheit im öffentlichen Raum |
Extremismusprävention |
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Kriminalprävention und Sicherheit im öffentlichen Raum |
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Verringerung von Delinquenz |
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