Zur Startseite

Login

 

Dokumente zum Download

 
 

Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen.

Kassengesetz

Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen. Kassenprüfung im Fokus der Finanzbehörden.

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ("Kassengesetz") wurde die Regelung des § 146a AO neu geschaffen. Hiernach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. So sollen Manipulationen an den digitalen Daten verhindert werden. Auch die nachträglichen Manipulationen dieser Daten sollen künftig vermieden werden.

Fragen & Antworten

Einen sehr umfänglichen Fragen & Antworten-Katalog hat das BMFI unter nachfolgendem Link zusammengestellt. bundesfinanzministerium.de

 
 
 

Hier weiterlesen: Keine Registrierkassenpflicht. Offene Ladenkasse. Fehler bei der Kassenführung vermeiden.

Es besteht keine Registrierkassenpflicht

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Eine Belegausgabepflicht besteht dann nicht. Es sind bei offenen Ladenkassen jedoch die gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. § 146 Abgabenordnung, also einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen und weitere Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten.

Fehler bei der Kassenführung vermeiden!

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat die wichtigsten Informationen in einem Merkblatt zusammengstellt.

 
 

Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept

Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept

Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept

Das Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept (kurz: Zentrenkonzept) wurde am 24.02.2011 von der Bürgerschaft als Grundlage der räumlichen Einzelhandelsentwicklung in der Hansestadt Lübeck beschlossen. Es konkretisiert und ersetzt das von der Bürgerschaft am 28.05.2009 beschlossene Einzelhandelsentwicklungskonzept. Das vorliegende Dokument fasst die wichtigsten Inhalte des Bürgerschaftsbeschlusses zusammen.

 
 

Hier weiterlesen: Bestandteile des Zentrenkonzeptes

Bestandteile des Zentrenkonzeptes

Das Zentrenkonzept der Hansestadt Lübeck besteht aus den folgenden vier Teilen:


Teil A Lübecker Sortimentsliste der zentren-relevanten, nahversorgungsrelevanten und nichtzentrenrelevanten Sortimente,


Teil B Gliederung und Zuordnung der Einzelhandelsstandorte (Lübecker Zentrensystem) in die Kategorien Innenstadt (Hauptzentrum), Stadtteilzentren, Nahversorgungszentren, Sonderstandorte (differenziert nach Sonderstandorten (über-)regionaler Bedeutung und nach sonstigen Sonderstandorten),


Teil C Abgrenzung der zentralen Versorgungs-bereiche und der Sonderstandorte (über-) regionaler Bedeutung,


Teil D Lübecker Leitsätze zur Stärkung der Zentren und Sicherung der Nahversorgung einschließlich der zugehörigen Ausführungen.


Im Anschluss an die Teile A bis D werden die wesentlichen Begrifflichkeiten erläutert und die in den Leitlinien genannten Verkaufsflächenzahlen begründet.

 
 
 

Werbeanlagensatzung

Handbuch Werbeanlagensatzung

Werbeanlagensatzung

Wer durch die lebendigen Einkaufsstraßen der Lübecker Altstadt geht, sieht an vielen Häu-sern auch Werbeanlagen. Unstrittig ist: Geschäfte dürfen für sich werben. Das „Wie“ hat die Stadt in einer Werbeanlagensatzung geregelt. So möchte sie sicherstellen, dass Werbetafeln, Leuchtreklame oder Schaufensterbeschriftungen der historischen Bausubstanz angemessen gestaltet sind. Das ist auch im Sinne der Geschäftsleute, die an einem attraktiven Umfeld interessiert sind.

 
 
 
 
 

Kommunaler Präventionsrat der Hansestadt Lübeck (KPR)

Kommunaler Präventionsrat der Hansestadt Lübeck

Kommunaler Präventionsrat der Hansestadt Lübeck (KPR)

Der KPR arbeitet langfristig am Erhalt von „Sicherheit und Ordnung“ durch Prävention und sieht in der neuen Organisationsstruktur eine feste Arbeitsgruppe zum Thema „Sicherheit im öffentlichen Raum“ vor. Die Arbeit des KPR ist somit kontinuierlich ohne konkreten Einzelfallanlass. Der KPR wird gelenkt durch die Steuerungsgruppe und die Geschäftsführung und arbeitet in fünf Arbeitsgruppen. Diese tagen viermal jährlich sowie bei Bedarf und reflektieren die Ergebnisse ihrer Arbeit sowohl an die Steuerungsgruppe als auch innerhalb der Arbeitsgruppen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Arbeit des KPR in untenstehender Präsentation zum Download.

Abgrenzung KPR und Sicherheitspartnerschaft

Die Sicherheitspartnerschaft, im September 2019 zwischen Hansestadt und Polizeidirektion gegründet, zielt auf eine konkrete Einzelfallthematik ab, der nicht mehr nur präventiv entgegengewirkt werden kann. In diesem Fall: Die nachhaltige Auflösung der „offenen Drogenszene“ bis April 2020 und die Verhinderung der Etablierung an anderer Stelle. Eine Sicherheitspartnerschaft ist somit anlassbezogen, zeitlich begrenzt und operativ tätig. In der Zukunft können anlassbezogene, neue Herausforderungen zu einer erneuten Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizeidirektion und Hansestadt Lübeck führen, wenn der präventive Ansatz allein nicht die gewünschte Wirkung erzielt oder Straftaten das öffentliche Leben punktuell stark beeinträchtigen.


Unmittelbar erkennbar ist der Unterschied zwischen beiden Institutionen durch den Zeithorizont und die Handlungsform (präventiv versus operativ). In Zeiten, in denen eine Sicherheitspartnerschaft operativ tätig werden muss, ist eine enge Abstimmung der beiden Institutionen sicherzustellen.


Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zielsetzungen und Schwerpunktsetzungen der beiden Institutionen auf:

Kriminalpräventiver Rat

Sicherheitspartnerschaft

bestehend seit 1992

erstmalig in 2019

Vorwiegende Handlungsform:

Vorwiegende Handlungsform:

präventiv

operativ

(Analysen, Maßnahmen zur Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, Verhaltensprävention,  universelle Prävention, selektive Prävention, indizierte Prävention betreffend, Abstimmung von Verhältnisprävention)

(Überwachung, Ermittlung und Repression, Abstimmung von Verhältnisprävention, Maßnahmenumsetzung)

Treffen: regelmäßig & anlassbezogen

Treffen: anlassbezogen, zeitlich befristet

Funktion:

Funktion:

Fürsorgepflicht

Gewaltmonopol

Verhindern und Mildern bezogen auf alle und die einzelne Person. Minimierung von Risiko, Kinder- und Jugendschutz, Schulung von Bezugspersonen

Intervention im öffentlichen Raum situativ, ortsgebunden auf der Akteursebene zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, Schutz von Dritten (Person und Eigentum)

Ziel:

Ziel:

nachhaltige und umfassende Problembefassung zum Thema Prävention und Sicherheit und Implementierung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Intervention und Repression

Bearbeitung von anlassbezogenen und akuten Situationen wie zum Beispiel die Auflösung der offenen Drogenszene und die Verhinderung einer Neuetablierung. Andere Anlässe denkbar.

Beispiele aus dem Themenspektrum:

Beispiele aus dem Themenspektrum:

Gesundheitsfördernde Maßnahmen

schnelles und effektives Beseitigen einer Problemlage unter Berücksichtigung sozialer Belange

Gewaltprävention

z.B. Drogenszene, Rockerszene, Prostitution, organisierte Kriminalität usw.

Kompetente und verantwortliche Mediennutzung

Wiederherstellen der Sicherheit im öffentlichen Raum

Suchtprävention Kinder und Jugendliche

Präsenz (präventiv) zum Erhalt der Sicherheit im öffentlichen Raum

Extremismusprävention


Kriminalprävention und Sicherheit im öffentlichen Raum


Verringerung von Delinquenz


 
 

Lübeck Management e.V.

 
 

Folgen Sie uns!

Unsere Daten zum Mitnehmen

QR Code

Ihr Direkt-Kontakt

 
Bitte geben Sie den Wert, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.