05.09.2024
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) plant, das Hubbrückenensemble in Lübeck, bestehend aus der Eisenbahnhubbrücke (EHB), der Straßenhubbrücke (SHB) und der hochliegenden Gehwegbrücke (GB), zu modernisieren.
Am 16.09.2019 wurde durch das Wasserstraßenneubauamt Magdeburg (WNA) im Auftrag der WSV eine Machbarkeitsstudie vorgestellt, in der fünf Vorzugsvarianten zur Modernisierung beschrieben werden. Drei der Varianten enthalten Instandsetzungslösungen, zwei Varianten stellen Neubaulösungen dar. Die Hansestadt Lübeck ist aufgefordert, sich in einer abgestimmten und einheitlichen Stellungnahme dazu zu äußern, und ihre bevorzugte Lösung mitzuteilen, damit das WNA die Planung aufnehmen kann.
Die Gehwegbrücke des Hubbrückenensembles Lübeck ist ab sofort für den Geh- und Radverkehr gesperrt. Die im Juli durchgeführte Sonderprüfung der Brücke hat eine weitere deutlich erhöhte Abrostung an den Querträgern festgestellt. Die daraufhin aktualisierte statische Nachrechnung konnte die Tragfähigkeit der Brücke nicht mehr uneingeschränkt nachweisen. Ein sicherer Verkehr über die Bücke kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine konstruktive Ertüchtigung der Brücke ist nicht mehr möglich.
Der Geh- und Radverkehr muss somit über die benachbarte Burgtorbrücke erfolgen.
Quelle: WSA - Veröffentlich: 5. September 2024
Das Hubbrückenensemble in Lübeck mit den beiden Hubbrücken und der festen Fußgängerbrücke weist seit einigen Jahren einen stark erhöhten Unterhaltungsbedarf auf. Um die Laufzeit des Bauwerks zu verlängern und die Antriebstechnik zu schonen, mussten beispielsweise die Hebevorgänge an der Straßenhubbrücke deutlich reduziert werden. 2022 wurden dringend erforderliche statische Ertüchtigungen im Bereich der festen Fußgängerbrücke durchgeführt.
Umfangreiche Bauwerküberprüfungen und maschinentechnische Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Stefan Grammann, Leiter des WSA Ostsee: „Um die Standsicherheit der festen Fußgängerbrücke weiterhin zu gewährleisten, werden wir in Kürze die Durchgangsbreite der Brücke von 3,10 m auf 1,50 m reduzieren. Es kommt zu Einschränkungen. Des Weiteren kann die Straßenhubbrücke vor der geplanten Grundinstandsetzung nicht in Betrieb genommen werden. Die hierfür erforderlichen Reparatur- und Umbauarbeiten würden mit der Detailplanung, Vergabe, Einzelanfertigung von Komponenten, Ein- und Umbauten an der Brücke mindestens zwei Jahre dauern.“ Für die Bereitstellung einer verlässlichen und sicheren verkehrlichen Infrastruktur werden die Planungen für die Grundinstandsetzung intensiv vorangetrieben. Im Zuge dieser Arbeiten gibt es Überlegungen, die alte Eisenbahnbrücke zu einer barrierefreien Geh- und Radweghubbrücke umzurüsten. Der Umbau der Eisenbahnbrücke ist Teil einer Planungsvereinbarung zwi-schen dem Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg und der Hansestadt Lübeck. Die notwendigen Ingenieurverträge sind bereits geschlossen. Nach Unterzeichnung der Planungsvereinbarung werden die Planungsunterlagen erstellt. Anschließend werden die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben und vergeben.
Im Februar dieses Jahres kam es aufgrund eines Maschinenschadens in der Antriebstechnik zu einem Ausfall der Straßenhubbrücke. Seitdem kann nur die feste Fußgängerüberführung genutzt werden. Von März bis September 2023 wurde das Brückenbauwerk einschließlich der Antriebs- und Maschinentechnik intensiv auf die Verkehrs-, Betriebs- und Standsicherheit überprüft. Hierbei wurden teilweise erhebliche Schäden und Defizite in unterschiedlichen Bereichen der Maschinentechnik, der Elektrotechnik, den tragenden Bauteilen und in den Arbeitsplatzbereichen festgestellt.
Quelle: WSA - Veröffentlich: 25. Oktober 2023
Im Zuge der Bauunterhaltung sind für alle drei Brückenbauwerke die plan- mäßigen sechsjährigen Hauptprüfungen nach DIN 1076 durchzuführen.
Stefan Grammann, Amtsleiter WSA Ostsee: „Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee hat im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und aus der Eigentümerverantwortung heraus die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit dieser Ingenieurbauwerke zu überprüfen und sicherzustellen.“ „Neben der derzeitigen maschinenbau- und elektrotechnischen Begutachtungen und Planungen der Straßenbrücke, beziehen sich diese Brückenprüfungen auf die Bausubstanz und somit die statische Tragfähigkeit aller drei Brücken.“ so Grammann weiter.
Aufgrund des Alters und der hohen Abrostungsraten an den Tragwerken sind zusätzlich zu den Brückenprüfungen statische Nachrechnungen erforderlich, um die statischen Restnutzungsdauern der Brücken zu ermitteln. Die statische Überprüfung der Fußgängerbrücke hat bereits in 2022 Sofortmaßnahmen erforderlich gemacht. Im Mai 2022 wurde deshalb ein zusätzlicher Stahlträger als Ersatzquerträger unter die Fußgängerbrücke montiert und ein engeres Überprüfungsintervall angeordnet.
Nachfolgender Ablauf ist mit dem beauftragten Ingenieurbüro vereinbart und der Schifffahrt bekannt gemacht:
- 19. bis 20.06.2023: Demontage der Sicherungsnetze an den Brücken wasserseitig mit Arbeitsschiff, Ponton und Hubsteiger
- 20. bis 23.06.2023 und 26. bis 29.06.23: wasserseitige und landseitige Durchführung der Brückenprüfungen
- 29.06./ 30.06.2023: Montage der Sicherungsnetze
Vom 19. bis 23.06. und 26. bis 30.06. ist die Durchfahrt für die Schifffahrt von 7:00 bis 15:00 Uhr gesperrt. Im Bereich der Fußgängerbrücke kann es vereinzelt temporär zu Behinderungen kommen.
Quelle: WSA - Veröffentlich: 5. Juni 2023
Aufgrund eines technische Defektes an einem Antriebsmotor ist die Straßenhubrücke seit dem 09.02.2023 im gehobener Zustand außer Betrieb. Im Zuge der Unterhaltung sind noch weitere Schäden im Bereich des Antriebes, hier zum Beispiel Abriss Hubzylinder und weitere Schadensentwicklung und Materialschwächung ersichtlich geworden. Aus diesem Grunde wurde eine maschinen- und elektro-technische Begutachtung und Zustandsfeststellung durchgeführt.
Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass diverse Bauteile wie z.B. Antriebskomponenten, Auflager, Druckrohrleitungen nicht mehr gebrauchstauglich sind und ein betriebs- und arbeitsschutzsicherer Zustand derzeitig nicht gewährleistet werden kann.
Aus diesem Grund sind ingenieurtechnische Instandsetzungsplanungen und -maßnahmen erforderlich. Diverse Bauteile müssen als Sonderan-fertigung geplant, produziert und ersetzt werden. Aus den zuvor genannten Gründen ist nach derzeitiger Planung eine Wiederinbetriebnahme in diesem Jahr nicht realisierbar.
Quelle: WSA - Veröffentlich: 8. Mai 2023
Verschleiß und die Abnutzung der Straßenhubbrücke verursachen vermehrt Probleme im Fahrbetrieb Aufgrund eines technische Defektes ist die Straßenhubrücke derzeit außer Betrieb. Die notwendigen bau- und arbeitsschutztechnischen Leistungen wurden geplant und an Dritte vergeben.
Ende Februar konnte der Antriebsmotor durch eine Drittfirma demontiert werden. Die Ergebnisse der werkstattseitigen Befundung stehen zum derzeitigen Zeitpunkt noch aus. „Verschleiß und die Abnutzung der Straßenhubbrücke sind weit vorangeschritten und verursachen vermehrt Probleme im Fahrbetrieb“, so Grammann weiter. Die aktuelle Schadensentwicklung und weiteren Auffälligkeiten an diversen Bauteilen, wie zum Beispiel Dichtungen, Lagern, Druckrohrleitungen, Gleichrichter und Schützen erfordern vor Wiederinbetriebnahme der Anlage eine ingenieurs- und arbeitsschutztechnische Untersuchung durch einen Gutachter. Dabei werden zum Beispiel einzelne sicherheitsrelevante Bauteile auf die schnellere Erreichung der Restnutzungsdauer und die erhöhte Gefahr von Ermüdungserscheinungen untersucht.
Nach derzeitigem Stand ist von einem Begutachtungszeitraum von rund sechs Wochen auszugehen.
Erst nach Vorliegen der Gutachten kann über das weitere Vorgehen und einer möglichen Wiederaufnahme des sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsdienstes der Hubbrücke entschieden werden
Quelle: WSA - Veröffentlich: 1 März 2023
Die Brücke ist in der oberen Stellung stehen geblieben. Sicherungsmaßnahmen für die Lagestabilität der Brücke wurden durchgeführt. Umleitungen für den Straßenverkehr werden eingerichtet. Die Schifffahrt kann die Brücke weiterhin passieren. Nach Befund des Schadens teilt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee Außenbezirk Lübeck mit, dass die Straßenhubbrücke bis auf weiteres für den Straßenverkehr gesperrt bleibt.
Veröffentlich: 13. Februar 2023
Die Brücke ist in der oberen Stellung stehen geblieben. Sicherungsmaßnahmen für die Lagestabilität der Brücke wurden durchgeführt. Umleitungen für den Straßenverkehr werden eingerichtet. Die Schifffahrt kann die Brücke weiterhin passieren. Gegenwärtig läuft die Schadensermittlung.
Veröffentlich: 09. Februar 2023
Dies macht eine Vollsperrung am 02.08. und 03.08.2022 jeweils von 09:00-15:00 Uhr notwendig. Dadurch wird die Fahrbahn komplett gesperrt.
Veröffentlich: 12. Juli 2022
Durch einen Straßenverkehrsunfall am 21.08.2021 um 01:35 Uhr wurde die Hubbrücke Lübeck beschädigt. Nach einer ersten Schadensbeurteilung des Bauwerks durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee noch am Sonnabend wurde festgestellt, dass eine Brückenprüfung erforderlich ist und die Brücke musste für den Straßen- und Schiffsverkehr gesperrt werden. Die bauseitige Prüfung wurde am heutigen Vormittag kurzfristig durch ein beauftragtes Ingenieurbüro für Brücken- und Bauwerksprüfung und dem WSA Ostsee durchgeführt. Im Zuge dieser Inspektion wurden die Schäden am Tragwerk des Bauwerkes aufgenommen. Aufgrund einer ersten statische Einschätzung des Ingenieurbüros konnte eine Probeöffnung der Straßenhubbrücke durchgeführt werden. Da keine Beschädigungen und Verformungen im Bereich des Antriebes festgestellt wurden, wurde die Brücke in die temporäre Hublage versetzt, so dass die die Brücke für die Schifffahrt wieder freigegeben werden konnte. Am 24.08.2021 werden temporäre Verkehrssicherungsmaßnahmen an den beschädigten Geländern durchgeführt, welche aber nicht zur Beeinträchtigung der Schifffahrt führen. Der Straßenverkehr muss bis zur statischen Überprüfung der Standsicherheit der beschädigten Tragwerke gesperrt bleiben. Die Ergebnisse sollen dem WSA Ostsee morgen im Laufe des Tages vorliegen.
Veröffentlich: 23. August 2021, 17:20h
Am Hubbrückenensemble Lübeck sind aufgrund altersbedingten Verwitterungen kurzfristige Instandsetzungsarbeiten an der Biberschwanzziegeleindeckung über dem Steuerstand des Betriebsgebäudes notwendig. Es lösen sich vermehrt einzelne Ziegel aus dem Mörtelverbund und stellen eine Gefahr für den laufenden Straßen- und Schiffsverkehr dar.
Die Arbeiten sind vorgesehen am 14.09 und 15.09, jeweils von 09-15 Uhr.
In diesem Zeitraum muss der Straßenverkehr über die Straßenhubbrücke durch die örtliche Ampel- und Schrankenanlge gesperrt werden. Aufgrund der relativ kurzen Sperrzeit (geringer als drei Tage) wird auf die Ausschilderung einer Umleitung verzichtet.
Die Fußgängerbrücke ist nicht betroffen.
Die Durchfahrtsbreite der Wasserstraße wird stadtseitig durch Sperrtonnen um 5 Meter eingeschränkt.
Hinweis: Bei Starkregen oder Starkwind müssen die Arbeiten kurzfristig verschoben werden. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise, ob es tatsächlich zu der hier avisierten Sperrung kommt.
Aufgrund von nicht planbaren kurzfristigen Instandsetzungsarbeiten an den Lagern der Straßenhubbrücke ist die Sperrung für den Landverkehr vom 05.03.19 ab 9 Uhr bis 18.03.19, 11 Uhr erforderlich.
Die Umleitung erfolgt über den Brückenweg und die Kanalstraße.
Der Fuß-, Rad- und Schiffsverkehr ist nicht beeinträchtigt.
08. Mai 2018 - Mitteilung des Wasserstraßen und Schifffahrtsamtes Lübeck:
Aufgrund von Abnutzungen im Bereich des Antriebes der Straßenhubbrücke sind Vermessungsarbeiten an der Zahnstange und dem Antriebsritzel notwendig, um eine Beurteilung des Zustandes durch einen Soll-Ist-Vergleich vornehmen zu können und gegebenfalls notwendige Instandsetzungsarbeiten zu erörtern. Die vorangeschrittene Abnutzungen an der Antriebstechnik können zum kurzfristigen Ausfall der Straßenhubbrücke mit nicht abschätzbaren Folgeschäden führen.
Als Vorleistung für die Vermessungsarbeiten sind die vor genannten Bauteile intensiv zu reinigen. Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden parallel die jährlich notwendige Reinigungsarbeiten an der Fußgängerbrücke und Straßenhubbrücke durchgeführt. Zum Schutz der Bauwerke und Stahlbauteile sind die Rückstände von absolvierten Winterdienstarbeiten zu entfernen.
Die Durchführung der notwendigen Arbeiten ist im laufenden Betrieb bzw. in der Nachtstunden arbeitsschutztechnisch als auch bautechnisch nicht möglich.
Der Bereich Fußgängerbrücke wird nicht gesperrt. Hier sind nur leichte Einschränkungen zu erwarten.
Aufgrund der temporären Sperrungen ist die Installation einer Verkehrsumlenkung für den Straßenverkehr entbehrlich. Die Absicherung gegen unbefugtes Befahren der Straßenhubbrücke erfolgt mit Sperrbaken, der örtlichen Schranken und entsprechender automatisierter Ampelschaltung durch das WSA Lübeck.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck musste dem Hubbrückenensemble in Lübeck im Zusammenhang mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie vertieften Bauwerksprüfungen unterziehen. Da eine handnahe Untersuchung aller Bauteile für die bauseitige Erfassung und anschließende statischen Nachrechnung zur Ermittlung des Ist-Zustandes erforderlich ist, musste die Straßenhubbrücke für den Landverkehr komplett und die unter den Bauwerken verlaufende Bundeswasserstraße Kanaltrave für die Schifffahrt tagsüber gesperrt werden.
Während der Bauwerksprüfung sind leicht lösliche, korrodierte Konstruktionsbauteile-, als auch lösliche Befestigungsmittel der Holzüberbauten festgestellt worden. Zur Gewährleistung des sicheren Verkehrs der Schifffahrt mussten unterhalb der Eisenbahn- und Fußgängerbrücke Sofortmaßnahmen in Form von Netzabhängungen erfolgen. Nur so kann der sichere Schiffsverkehr fortlaufend garantiert werden. Die Bauwerksprüfung kann trotz der zusätzlichen Sicherungsmaßnamen, die eine Unterbrechung der Bauwerksprüfung erwirkte, als auch den erhöhten Dokumentationsaufwand aufgrund vermehrter Schadensbilder, fristgerecht abgeschlossen werden.
Der Land-und Schiffsverkehr kann am 04.08.17 um 11.00 Uhr planmäßig frei gegeben werden.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck informiert:
Die gesamte Hubbrückenanlage muss im Zuge der Machbarkeitsstudie einer Bestandsprüfung unterzogen werden.
Daher muss die Straßenhubbrücke zwei Wochen vom 24.07.2017 bis 04.08.2017 für den Straßenverkehr gesperrt werden. Die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck liegen vor. Der Verkehr wird örtlich umgeleitet.
Die Brückenprüfung ist Teil der durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck veranlassten umfassenden Untersuchung, welche sich mit dem weiteren Umgang des im Jahr 1900 in Betrieb genommenen Brückenensembles befasst. Dass dieses dringend notwendig ist, zeigen die in letzterer Zeit vermehrt auftretenden Störungen an der Straßenhubbrücke.
Die nun durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen beinhalten die Überprüfung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der drei Brücken auf der Basis der vorab erfassten Ist-Zustände. Hierzu werden unter anderem die durch Abrostung veränderten Wanddicken der Stahlkonstruktion aufgenommen, die direkt in die statische Nachrechnung des Brückenüberbaues eingehen.
Neben der Erfassung des baulichen Zustandes der Anlage ist auch die Erfassung des Zustands der vorhandenen Maschinen- und Elektrotechnik vorgesehen.
Im Ergebnis der erfolgten Bestandsaufnahmen, Nachrechnungen, Untersuchungen und Bewertungen wird eine Restnutzungsdauer ausgewiesen und damit ein Abwägungsprozess über die notwendigen Maßnahmen zum weiteren Betrieb der Kreuzungsanlage angestoßen. Die Bandbreite der hierbei möglichen Maßnahmen geht von Erhalt, Teilertüchtigung bis zum Neubau der Kreuzungsanlage.
Im Abwägungsprozess werden durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sämtliche im Raum stehenden Aspekte in enger Abstimmung mit der Hansestadt Lübeck zu berücksichtigen sein.
Der Verkehr wird – wie bisher bei vorangegangenen Sperrungen – über die „Kanalstraße“ , die „Falkenstraße“ sowie den „Brückenweg“ umgeleitet.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck, Außenbezirk Lübeck teilt am 30.03.2017 mit:
Die Revisionsarbeiten an der Hubbrücke haben erhebliche Mängel am Verriegelungsmechanismus (Stadt- und Vorstadtseite) aufgezeigt. Ohne diese Bauteile ist der Fahrbetrieb der Brücke nicht möglich. Daher wurde ein Auftrag zur Neuanfertigung von Bauteilen an eine Fachfirma aus Lübeck erforderlich. Aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeit beim Auftragnehmer und der anschließenden Montage- und Einstellarbeiten durch den Bauhof des WSA Lübeck ist der in der PM avisierte Beendigungstermin für die Straßensperrung nicht einzuhalten.
Neuer Termin zur Inbetriebnahme der Straßenhubbrücke und Aufhebung der Vollsperrung der Straßenhubbrücke ist der 21.04. 2017.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck, Außenbezirk Lübeck teilt mit:
„Die Sperrung ist aufgrund von anstehenden Wartungsarbeiten dringend notwendig. Nur so können wir eine sichere und verlässliche Funktion der Straßenhubbrücke weiterhin gewährleisten“ so Henning Dierken, Amtsleiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Lübeck (WSA Lübeck).
Die Straßenhubbrücke wird bis zum 05.04.2017 gesperrt bleiben und „nach erfolgreichen Testöffnungen dem Verkehr wieder freigegeben.“ so Dierken weiter.
Das WSA Lübeck hat sich für diese Zeit ein umfangreiches und straffes Arbeitsprogramm vorgegeben. Es werden Teile des Straßenbelages und der Hydraulikleitung erneuert. Ebenso finden weitere umfassende Arbeiten an der Antriebsmaschinerie statt.
Konkret stehen die folgenden Arbeiten an:
Der fließende Verkehr wird über die Kanalstraße und über die Falkenstraße sowie Brückenweg umgeleitet. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert.
Historie
Die Brückenanlage mit der Eisenbahnhubbrücke, der Straßenhubbrücke und der Fußgängerbrücke wurde in den Jahren 1896 bis 1900 errichtet. Seit Eröffnung des Elbe-Trave-Kanals am 16. Juni 1900 in Gegenwart seiner Majestät des Kaisers haben die Hubbrücken an der Einmündung des Kanals in die Trave unzählige Male der Schifffahrt den Weg freigegeben.
Die Eisenbahnbrücke diente bis 2012 der Überführung der Hafenbahn und die Straßenhubbrücke der Überführung der Hafenstraße über den Elbe- Lübeck-Kanal.
Damit der Fußgängerverkehr auf dem Hafenkai durch das Heben der Hubbrücken keine Unterbrechung erfährt, ist unmittelbar neben den Hubbrücken noch eine genügend hoch angelegte und durch Treppen zugänglich gemachte feste Fußgängerbrücke vorhanden. Diese dient zugleich der Überführung aller erforderlichen Versorgungsleitungen.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat eine Machbarkeitsstudie zur Nutzungsdauer der Lübecker Hubbrücken öffentlich ausgeschrieben. Ziel dieser Studie ist es, die bereits vorliegenden Erkenntnisse zur Nutzungsdauer der 116 Jahre alten, denkmalgeschützten Brücken zu vertiefen und zu erweitern.
Henning Dierken, Amtsleiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Lübeck: „So werden beispielsweise die gesamte Brückenanlage inkl. Ober- und Unterbauten sowie die Gründungen und die Anlagentechnik untersucht, um am Ende eine fundierte und aktuelle Prognose zur Restnutzungsdauer der Hubbrücken zu erhalten.“
Darüber hinaus soll die Instandsetzungsfähigkeit bewertet und ggf. Instandsetzungsmöglichkeiten näher untersucht werden. Die Machbarkeitsstudie wird in eine bereits vorliegende Untersuchung verschiedener Lösungsalternativen für die künftige Gewährleistung der Brückenfunktionen einfließen. „In die konkrete Umsetzung der anstehenden Instandsetzungsarbeiten an den Lübecker Hubbrücken fließen technische, wirtschaftliche, verkehrliche und denkmalpflegerische Aspekte ein“, so Henning Dierken.
Der Vertrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie wird mit einem fachkompetenten Ingenieurbüro geschlossen. Die Vergabe und spätere Vertragsabwicklung wird - für das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck - von den Brückenexperten aus dem Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg übernommen.