Der KPR arbeitet langfristig am Erhalt von „Sicherheit und Ordnung“ durch Prävention und sieht in der neuen Organisationsstruktur eine feste Arbeitsgruppe zum Thema „Sicherheit im öffentlichen Raum“ vor. Die Arbeit des KPR ist somit kontinuierlich ohne konkreten Einzelfallanlass. Der KPR wird gelenkt durch die Steuerungsgruppe und die Geschäftsführung und arbeitet in fünf Arbeitsgruppen. Diese tagen viermal jährlich sowie bei Bedarf und reflektieren die Ergebnisse ihrer Arbeit sowohl an die Steuerungsgruppe als auch innerhalb der Arbeitsgruppen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Arbeit des KPR in untenstehender Präsentation zum Download.
Die Sicherheitspartnerschaft, im September 2019 zwischen Hansestadt und Polizeidirektion gegründet, zielt auf eine konkrete Einzelfallthematik ab, der nicht mehr nur präventiv entgegengewirkt werden kann. In diesem Fall: Die nachhaltige Auflösung der „offenen Drogenszene“ bis April 2020 und die Verhinderung der Etablierung an anderer Stelle. Eine Sicherheitspartnerschaft ist somit anlassbezogen, zeitlich begrenzt und operativ tätig. In der Zukunft können anlassbezogene, neue Herausforderungen zu einer erneuten Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizeidirektion und Hansestadt Lübeck führen, wenn der präventive Ansatz allein nicht die gewünschte Wirkung erzielt oder Straftaten das öffentliche Leben punktuell stark beeinträchtigen.
Unmittelbar erkennbar ist der Unterschied zwischen beiden Institutionen durch den Zeithorizont und die Handlungsform (präventiv versus operativ). In Zeiten, in denen eine Sicherheitspartnerschaft operativ tätig werden muss, ist eine enge Abstimmung der beiden Institutionen sicherzustellen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zielsetzungen und Schwerpunktsetzungen der beiden Institutionen auf:
Kriminalpräventiver Rat |
Sicherheitspartnerschaft |
---|---|
bestehend seit 1992 |
erstmalig in 2019 |
Vorwiegende Handlungsform: |
Vorwiegende Handlungsform: |
präventiv |
operativ |
(Analysen, Maßnahmen zur Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, Verhaltensprävention, universelle Prävention, selektive Prävention, indizierte Prävention betreffend, Abstimmung von Verhältnisprävention) |
(Überwachung, Ermittlung und Repression, Abstimmung von Verhältnisprävention, Maßnahmenumsetzung) |
Treffen: regelmäßig & anlassbezogen |
Treffen: anlassbezogen, zeitlich befristet |
Funktion: |
Funktion: |
Fürsorgepflicht |
Gewaltmonopol |
Verhindern und Mildern bezogen auf alle und die einzelne Person. Minimierung von Risiko, Kinder- und Jugendschutz, Schulung von Bezugspersonen |
Intervention im öffentlichen Raum situativ, ortsgebunden auf der Akteursebene zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, Schutz von Dritten (Person und Eigentum) |
Ziel: |
Ziel: |
nachhaltige und umfassende Problembefassung zum Thema Prävention und Sicherheit und Implementierung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Intervention und Repression |
Bearbeitung von anlassbezogenen und akuten Situationen wie zum Beispiel die Auflösung der offenen Drogenszene und die Verhinderung einer Neuetablierung. Andere Anlässe denkbar. |
Beispiele aus dem Themenspektrum: |
Beispiele aus dem Themenspektrum: |
Gesundheitsfördernde Maßnahmen |
schnelles und effektives Beseitigen einer Problemlage unter Berücksichtigung sozialer Belange |
Gewaltprävention |
z.B. Drogenszene, Rockerszene, Prostitution, organisierte Kriminalität usw. |
Kompetente und verantwortliche Mediennutzung |
Wiederherstellen der Sicherheit im öffentlichen Raum |
Suchtprävention Kinder und Jugendliche |
Präsenz (präventiv) zum Erhalt der Sicherheit im öffentlichen Raum |
Extremismusprävention |
|
Kriminalprävention und Sicherheit im öffentlichen Raum |
|
Verringerung von Delinquenz |
|