Zur Startseite

Login

 

Aktuelle Informationen vom 28. Oktober 2021

AHA
 
 
 
 
Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Maskenpflicht im Unterricht entfällt

Ab Montag müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Testpflicht bleibt aber bestehen.

Zur Pressemitteilung...

mehr erfahren...
 
 
 
Lübeck Management
 

Lübeck Management e.V. informiert:

 
 

Überbrückungshilfen - Antragsfristen beachten!

 
 
Hinweis

Anträge auf Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe werden bis zum 2. November 2021 angenommen.

 
 

Neustarthilfe

  • Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021 (Frist verlängert).

Überbrückungshilfe III

  • Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. Oktober 2021.

Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Der Vorschuss für die Neustarthilfe Plus hat sich auf bis zu 4.500 € für Soloselbstständige und bis zu 18.000 € für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften erhöht. 


  • Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 endet am 31. Dezember 2021 (verlängert). 
  • Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. Dezember 2021.

Überbrückungshilfe III Plus

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.


  • Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. Dezember 2021.
  • Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern.

Restart-Prämie

Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten (für Juli zu 60% - August zu 40 % - September zu 20%. Als Bezugsgröße gelten die Personalkosten in den gleichen Monaten des Jahres 2019). 

 
 

Förderhilfen des Bundes...

mehr erfahren...
 
 
 
 
 

Zurück zur Startseite

Zurück zu Newsletter

 

Lübeck Management e.V.

 
 

Folgen Sie uns!

Unsere Daten zum Mitnehmen

QR Code

Ihr Direkt-Kontakt

 
Bitte geben Sie den Wert, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.