Die Hansestadt Lübeck hat die bestehende Allgemeinverfügung zu Kontakt- und Zugangsbeschränkungen vom 20.12.2020 bis zum 04.01.2021 verlängert. Die 7-Tage-Inzidenz ist zwar von 230 (20.12.2020) auf 128,9 (28.12.2020, 00:00 Uhr) gesunken. Das ist aber kein Anlass zur Entwarnung.
An den Kontakt- und Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Raum hat sich nichts Wesentliches geändert. Gleiches gilt für den Einzelhandel. Hier sei noch einmal darauf hingeweisen, dass
In der Allgemeinverfügung wurden auch die Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern näher benannt.
Unsere Internetseite "Click & collect. Abhol- und Lieferservices während des Lockdowns. #supportyourlocals" wächst und wächst und wird schon sehr eifrig geklickt. Wir aktualisieren diese fortlaufend. Sollten Sie noch nicht dabei sein: Melden Sie sich jetzt an und machen Sie mit. Zum Online-Formular
Um den Kund:innen einen besseren Überblick zu geben, welches Geschäft, Restaurant, Café, Bar oder Dienstleistungsunternehmen zu welchen Zeiten mit besonderen Liefer- oder Abholservices
zur Verfügung steht oder sogar zur Gruppe derer zählt, die nicht von der Schließungsverordnung betroffen sind, haben wir eine Übersicht auf unserer Internetseite erstellt.
Wenn auch Sie in dieser Übersicht erwähnt werden möchten, melden Sie sich jetzt! Nennen Sie kurz Ihre wichtigsten Kundenbotschaften, ob bei Ihnen ein Gutschein bestellt und die
Ware abgeholt oder geliefert werden kann. Hilfreich sind alle Angaben
zur Bestell- und Bezahlfunktion und vor allem die Zeiten Ihrer Erreichbarkeit. Alternativ genügt die Angabe zur Verlinkung auf Ihre eigene
Internetseite, auf der Sie Ihre Kundeninformationen möglicherweise schon hervorragend veröffentlicht haben. Eines ist sicher: Eine Gesamtübersicht aller Angebote im Lübecker
Stadtgebiet hilft den Kund:innen, sich zurecht zu finden - und vielleicht sogar Neues in Lübeck zu entdecken. Nutzen Sie dieses Angebot und zeigen Sie: Lübeck ist auch in Lockdown-Zeiten für alle Kunden da! #gemeinsamschaffenwirdas