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Aktuelle Informationen vom 27. März 2021

AHA
 
 
 
 
Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Erlass vom 26. März 2021

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Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und Quarantäneverordnung

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) Verkündet am 26. März 2021, in Kraft ab 29. März 2021

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Neue Verordnungen veröffentlicht

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 29. März beschlossen. Die bisherigen Regelungen bleiben weitgehend bestehen, neue Regelungen gelten jedoch beispielsweise in Pflegeeinrichtungen.

Zur Pressemitteilung...

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Landesverordnung zur Änderung der Bäderverordnung

Bäderverordnung bis 18. April 2021 außer Kraft

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Hansestadt Lübeck

Die Hansestadt Lübeck informiert:

Hansestadt Lübeck verlängert Maskenpflicht

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird bis 11.4.2021 verlängert

Die Hansestadt Lübeck erlässt eine weitere Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, die den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein regelt.

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