Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 29. März beschlossen. Die bisherigen Regelungen bleiben weitgehend bestehen, neue Regelungen gelten jedoch beispielsweise in Pflegeeinrichtungen.
Die Hansestadt Lübeck erlässt eine weitere Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, die den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein regelt.